Economiesuisse: Rückweisung der Vorlage zum Präventionsgesetz |
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28.10.2008, Der Gesetzesentwurf für ein neues Präventionsgesetz kann die heutigen Probleme im Präven tionsbereich nicht lösen. economiesuisse lehnt den Entwurf deshalb ab und verlangt vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine vollständige Überarbeitung. Insbesondere soll auf das geplante, neue Präventionsinstitut verzichtet werden.
Deshalb lehnt economiesuisse die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Präventionsinsti tuts strikte ab. Ein solches Institut gäbe dem Staat ein verstärktes Präventionsmonopol. Aus Sicht der Wirtschaft ist die Kooperation zwischen staatlichen und privaten Akteuren mit der entsprechenden gemischten Finanzierung zu fördern. Durch ein neues Institut wird jedoch das Gegenteil erreicht: Die Koordination zwischen Bund, Kantonen und Privaten wird angesichts eines zusätzlichen staatlichen Akteurs erschwert.
Das BAG rechnet längerfristig mit zusätzlichem Mittelbedarf für die Durchführung von nationalen Programmen. Geplant ist die Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung des Zuschlags auf die KVG-Prämie. Diese Prämienabgabe bekommt dadurch den Charakter einer Steuer, ohne dass Steuersubjekt, Steuerobjekt, Steuerperiode, Bemessungsgrundlage sowie der Tarif gesetzlich geregelt sind. Dies macht die KVG-Prämienabgaben anfällig für künf tige Erhöhungen. Mit einem vollständig vom Bund kontrollierten Präventionsinstitut könnte diese Abgabe ohne Volks- oder Parlamentsbeschluss erhöht werden. In einer solchen Konstellation ist eine Aufblähung der Präventionsmittel über die KVG-Abgabe zu befürchten.
Über Economiesuisse:
Insgesamt vertreten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnenmarktorientierte Betriebe: Im Dachverband economiesuisse sind sie alle vereint.
Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parlament. Es ist unsere Aufgabe, die für die Wirtschaft wichtigen politi schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch intensives Lobbying auf allen Stu fen des Gesetzgebungsprozesses zu engagieren. Dies geschieht durch Einsitznahme in Expertengruppen, Vorbereitung von Erlassen, Teilnahme an Vernehmlassungen, laufen de Beobachtung der Entscheide von Bundesrat und Parlament sowie der Beteiligung an Volksabstimmungen.
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