Medikamente einkaufen in der «Hausapotheke»

 

04.11.2004, Neue Abgeltung von Apothekerleistungen.

Der Verband der Krankenversicherer Santésuisse und der Apothekerverband haben einen neuen Vertrag über die Abgeltung der Leistungen in den Apotheken geschlossen. Dieser wird nach der Genehmigung durch den Bundesrat am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Mitte 2001 wurde in den Apotheken die leistungsorientierte Abgeltung (LOA) eingeführt, wonach die Apotheker für ihre Dienstleistungen über Pauschalen honoriert werden. Damit entkoppelte man die Entschädigung der Apotheker von den Medikamentenpreisen, womit der Anreiz zum Verkauf teurer Medikamente entfiel. Nach Angaben der beiden Verbände konnte man seit der Einführung der LOA bis 2003 tatsächlich Minderausgaben von 320 Millionen Franken realisieren.

Mit der neuen Regelung wird die Patientenpauschale nun vereinfacht und dazu von bisher 7 Franken 55 auf 9 Franken 20 erhöht. Neu wird die Pauschale nun pro Patient und jeweils für drei Monate erhoben, unabhängig davon, wie viele Ärzte dem Patienten Medikamente verschrieben haben. Die frühere Pauschale galt pro Arzt, der dem Patienten ein Medikament verschrieben hatte. Apothekerverband und Santésuisse empfehlen den Versicherten, sich unter der neuen Ordnung für eine «Hausapotheke» zu entscheiden, um eine mehrfache Erhebung der Pauschale zu vermeiden.

Zur Förderung der richtigen Medikamenteneinnahme (Compliance) bieten die Apotheken sodann eine sogenannte Compliance-Hilfe an. Darunter ist ein Dosiersystem mit einer Wocheneinteilung zur richtigen Einnahme der Medikamente zu verstehen. Die Medikamentenrationen werden gleichsam vom Apotheker im Voraus portioniert. Diese Leistung wird künftig über eine sogenannte Compliance- Pauschale abgegolten. Ferner erhalten die Apotheker weiterhin einen Pauschalbetrag von neu maximal 21 Franken 80, wenn sie ein Originalmedikament durch ein Generikum substituieren. Schliesslich leisten die Apotheker auch weiterhin einen Beitrag zur Kostenstabilisierung, indem sie den Krankenversicherern auf kassenpflichtigen Medikamenten einen Rabatt von 2,7 Prozent gewähren, was jährliche Einsparungen im Umfang von 50 Millionen Franken zur Folge hat. Der neue Vertrag sieht auch Massnahmen zur Qualitätssicherung vor. Dazu sollen Qualitätszirkel zwischen Apothekern und Ärzten gefördert werden.

Wenig Begeisterung hat der neue Tarifvertrag LOA bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ausgelöst. Sie kritisiert, dass mit den Vereinfachungen der Pauschalen Erhöhungen verbunden wurden. Es sei ferner weiterhin nicht möglich, dass Konsumenten auf die Führung von Patientendossiers verzichten und damit die entsprechende Pauschale einsparen könnten. Ausserdem müsse die Beratung, in der Apotheker-Pauschale inbegriffen, in jedem Fall bezahlt werden. Die Compliance-Pauschale erachten die Konsumentenschützer sodann als sehr hoch. Sie komme zudem zu den beiden andern Pauschalen noch hinzu. Besonders bedauert die Konsumentenorganisation, dass keine verbesserten Anreize zur Abgabe von Generika in die Vereinbarung aufgenommen wurden.

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