Subvention, Wer Anrecht auf Beiträge an die Prämien hat |
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18.11.2004, Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, bekommt Beiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien. Die Vergünstigung wird für Erwachsene, Kinder und junge Erwachsene stufenweise berechnet.
Im Kanton Freiburg betrifft es Einzelpersonen mit Steuernettoeinkommen unter 36 800 Franken, bei zwei Erwachsenen unter 54 600 Franken. Pro Kind kommen 10 000 Franken dazu. chr
Adressen: Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Abteilung Krankenversicherung, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen, Hotline 0844 800 884. Internet: www.jgk.be.ch/d/html/asvs/ index.asp. Ausgleichskasse des Kantons Solothurn, Postfach 116, 4501 Solothurn, Telefon 032 686 22 09; Internet: www. akso.ch. Ausgleichskasse des Kantons Freiburg, Abteilung Krankenversicherung, 1762 Givisiez, Telefon 026 305 52 52.
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