Vorabklärung gegen ETA durch Sekretariat der WEKO eröffnet |
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25.11.2008, Das Sekretariat der WEKO hat am 24. November 2008 gegen die ETA SA Manufacture Horlogère Suisse SA (ETA), ein Unternehmen der Swatch Group, eine Vorabklärung eröffnet.
Die Vorabklärung wird prüfen, ob die ETA auf dem Markt für Uhrwerke über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und ob im Zusammenhang mit den Preis- und Konditionenanpassungen Anhaltspunkte für einen Missbrauch dieser Stellung vorliegen.
Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
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