Suva: EKAS verabschiedet neue Richtlinie zum Thema Asbest |
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04.12.2008, Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden verbessern: Besserer Schutz der Arbeitnehmenden vor Asbest: Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitsicherheit EKAS hat die neue Richtlinie „Asbest“ verabschiedet. «Asbest erkennen, Situation beurteilen und richtig handeln» lautet die Devise.
Bereits am 2. Juli 2008 hat der Bundesrat die Vorschriften über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz den geänderten Erfordernissen der Praxis angepasst. Die wichtigsten Anpassungen wurden ebenfalls von der EKAS angeregt.
Die neuen Verordnungsbestimmungen treten nun gleichzeitig mit der Richtlinie "Asbest" am 1. Januar 2009 in Kraft.
Über Suva:
Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keinerlei Subventionen. Im Verwaltungsrat der Suva sind die Sozialpartner und der Bund vertreten.
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