WEKO eröffnet Untersuchung im Bereich Türelemente |
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09.12.2008, Am 8. Dezember 2008 hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) eine Unter- suchung gegen verschiedene Vertreiber von Türelementen eröffnet.
Im Juli 2007 hatte die WEKO bereits eine Untersuchung im Bereich Baubeschläge eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden dem Sekretariat zusätzliche wettbewerbsbeschrän-kende Sachverhalte angezeigt, die Anlass für eine weitere Untersuchung geben. Liefern Un- ternehmen in laufenden Verfahren unaufgefordert Informationen oder Beweismittel über wei- tere Wettbewerbsverstösse, kann dies zu einer erheblichen Reduktion der Sanktionen führen.
Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
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