Economiesuisse: Ausgleich der kalten Progression

 

Economiesuisse

13.01.2009, Ein Steuersystem mit progressivem Steuertarif hat zur Folge, dass die Steuerpflichtigen auch dann eine steigende Steuerbelastung zu tragen haben, wenn ihr Einkommen einzig nominell aufgrund des Teuerungsausgleichs zugenommen hat.

Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) wird zwar dann ein Ausgleich der Folgen der kalten Progression vorgesehen, wenn sich der Leitindex der Konsumentenpreise gegenüber der letzten Anpassung um sieben Prozent erhöht hat. Aus Sicht der Wirtschaft ist diese Praxis jedoch ungenügend.

Steuerpflichtige werden damit weiterhin stärker als ihre reale wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert. Unregelmässige Anpassungen an die kalte Progression erschweren ausserdem die Budgetplanung und die Umsetzung der Schuldenbremse.

Position economiesuisse Die Wirtschaft unterstützt einen automatischen jährlichen Ausgleich der kalten Progression (08.3754 Mo WAK-N). Eine solche Praxis ist in zwei Kantonen und einigen Ländern bereits Realität. — Auch die zweite Variante der Senkung der Teuerungsschwelle von sieben auf drei Prozent stellt eine Verbesserung zum Status quo dar (08.3753 Mo WAK- S). Die Folgen der kalten Progression werden damit aber nicht beseitigt, sondern nur gemildert.

Über Economiesuisse:
Economie­suisse vertritt die In­ter­es­sen der Wirt­schaft im politi­schen Pro­zess und setzt sich für optimale Rah­menbedingun­gen ein. Zu un­se­ren Mit­gliedern zäh­len100 Bran­chenver­bän­de, 20 kanto­nale Handels­kammern sowie einige Einzelunternehmen.

Insge­s­amt vertre­ten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnen­markt­orientier­te Betriebe: Im Dachver­band economie­suisse sind sie alle ver­eint.

Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parla­ment. Es ist un­se­re Auf­gabe, die für die Wirt­schaft wichtigen politi­ schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch in­ten­sives Lobbying auf al­len Stu­ fen des Gesetzgebungsprozes­ses zu en­gagie­ren. Dies ge­schieht durch Einsitznah­me in Experten­gruppen, Vorbe­reitung von Erlas­sen, Teilnah­me an Vernehmlassun­gen, lau­fen­ de Beobach­tung der Ent­schei­de von Bundesrat und Parla­ment sowie der Be­teiligung an Volksab­stimmun­gen.

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