Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer |
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28.01.2009, Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Unternehmens- Identifikationsnummer (UIDG). Dieses Gesetz sieht vor, jedem Unternehmen in der Schweiz eine einheitliche Identifikationsnummer zuzuteilen. Sie vereinfacht den Verkehr der Unternehmen mit den Behörden und ist eine wichtige Voraussetzung zur Weiterentwicklung von E-Government in der Schweiz. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. April 2009.
Die UID schafft zudem wesentliche Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des elektronischen Datenaustauschs und von E-Government. Zur Regelung der Vergabe und Verwendung der UID sowie zur Führung eines UID-Registers sind entsprechende Rechtsgrundlagen notwendig. Der Entwurf für ein Bundesgesetz über die Unternehmens- Identifikationsnummer wird nun den interessierten Stellen zur Vernehmlassung unterbreitet.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. April 2009. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen beim Bundesamt für Statistik eingereicht werden. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.uid.bfs.admin.ch erhältlich.
Über Bundesamt für Statistik BFS:
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