Antrag des Sekretariats in der Untersuchung |
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11.02.2009, Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) hat im Rahmen der Untersuchung zu den Publikumspreisempfehlungen (PPE) für drei nicht kassenpflichtige Medikamente den Antrag den Parteien zur Stellungnahme zugestellt. Das Sekretariat kommt darin zum Schluss, dass die Veröffentlichung und Einhaltung der PPE für die Medikamente Viagra, Cialis und Levitra unzulässige vertikale Wettbewerbsabreden zwischen den Herstellern und Verteilern darstellen und beantragt der Wettbewerbskommission (WEKO), dieses Verhalten zu verbieten und zu sanktionieren. Die WEKO ist in ihrem Entscheid frei.
Das Sekretariat hat seine Ermittlungen in dieser Phase abgeschlossen. Nach Eingang der Stellungnahmen sowie allfälligen Anhörungen und weiteren Schritten wird die WEKO ihren Entscheid fällen. Die WEKO ist in ihrer Entscheidfällung frei.
Aufgrund der grossen Anzahl Verfahrensparteien hat das Sekretariat am heutigen Tag eine Mitteilung im Bundesblatt, im Schweizerischen Handelsamtsblatt und auf seiner Homepage (www.weko.admin.ch) veröffentlicht. In dieser Mitteilung werden die Parteien über die Möglichkeit informiert, innerhalb von 20 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich beim Sekretariat eine Kopie des Antrags zwecks Stellungnahme einfordern zu können.
Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
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