Krankenversicherer wehren sich gegen Kosten treibenden Vertrag mit den Berner Privatspitälern

 

24.02.2005, Bern - Die Krankenversicherer KPT, diejenigen der Groupe Mutuel, die Concordia, Assura, Atupri Supra, Hotela und Kolping, welche zusammen einen Viertel der Versicherten im Kanton Bern vertreten, schliessen sich dem von santésuisse Bern und dem Verband Privatspitäler Bern VPSB ausgehandelten Vertrag für das Jahr 2005 nicht an.

Dieser regelt die Vergütung aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Kosten für Spitalaufenthalte auf der allgemeinen Abteilung in Privatspitälern. Die darin festgelegten Tarife haben eine unzumutbare Prämienerhöhung für die Versicherten im Kanton Bern zur Folge. Zudem verletzt der Vertrag die gesetzlichen Bestimmungen. Die Krankenversicherer verlangen deshalb einen neuen Tarif, der die Grundversicherung weniger belastet. Für die Versicherten entstehen aus diesem Vorgehen keine Nachteile, da die Leistungsvergütung geregelt ist.

Bis Ende 2003 waren die Aufenthalts-, Pflege- und Behandlungskosten auf der allgemeinen Abteilung in einem Privatspital nur dann vollständig gedeckt, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung vorhanden war. Für das Jahr 2004 wurde ein Vertrag zwischen den Krankenversicherern und den Berner Privatspitälern vereinbart, der die volle Kostendeckung aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorsieht. Aus dieser Versicherung wird bei den Privatspitälern somit auch der so genannte Sockelbeitrag finanziert, der bei den öffentlichen Spitälern vom Kanton geleistet wird. Rückblickend stellen die Krankenversicherer fest, dass im Kanton Bern die Spitalkosten pro Tag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im letzten Jahr um mehr als 50 % gestiegen sind. Bei den Privatspitälern kostet ein aus der OKP bezahlter Spitaltag heute mehr als das Dreifache gegenüber 2003.

Im Interesse der Prämien zahlenden Versicherten

Für 2005 haben santésuisse Bern und der Verband Privatspitäler Bern VPSB auf der Basis des vom Preisüberwacher beanstandeten und in der Folge von der Kantonsregierung nicht genehmigten Vertrags aus dem Jahr 2004, einen neuen Tarif unterzeichnet. Obwohl dieser nur eine marginale Änderung vorsieht, wurde er Ende Januar vom Berner Regierungsrat genehmigt. Es ist abzusehen, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung mit diesem Tarifvertrag weiterhin unverhältnismässig belastet wird. Zudem stellen die Krankenversicherer fest, dass dieser Vertrag nicht gesetzeskonform ist. Aus diesen Gründen haben sie sich entschieden, diesen nicht zu unterzeichen. Im Interesse der Versicherten, die letztlich höhere Prämien werden bezahlen müssen, soll eine bessere Lösung gefunden werden.

Keine Nachteile für die Versicherten

Bis ein neuer Vertrag vorliegt, sind die Berner Privatspitäler mit Leistungsauftrag des Kantons gemäss Gesetz verpflichtet, alle Versicherten mit Grundversicherung aufzunehmen. Die aufgeführten Krankenversicherer haben die Leistungsvergütung individuell geregelt, so dass den Versicherten durch die Neuverhandlungen keine Nachteile entstehen. Sie können auf die volle Unterstützung ihres Krankenversicherers zählen.


Medienkontakt:
KPT Etienne Habegger Mitglied der Geschäftsleitung Tel. +41/(0)31/330'92'02

Groupe Mutuel Christian Feldhausen Kommunikations-Verantwortlicher Tel. +41/(0)58/758'32'12

Concordia Louise Leserri Tel. +41/(0)41/228'02'19

Cosama René Camenisch Stv. Direktor Tel. +41/(0)31/356'62'62

Assura Fredi Bacchetto Vizedirektor Tel. +41/(0)31/556'77'60

Atupri Josef Faller Mitglied der Geschäftsleitung Tel. +41/(0)31/555'08'28

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