Santésuisse: Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen betreffend die neue Pflegefinanzierung |
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31.03.2009, Santésuisse fordert eine rasche Einführung der Verordnungen zur neuen Pflegefinanzierung. Bekanntlich lief das dringliche Bundesgesetz (dBG) vom 8.10.2004 Ende 2008 aus, womit die heutigen Rahmentarife nicht mehr geschützt sind. Auf eine Verlängerung des dBG wurde gerade deshalb verzichtet, weil die Einführung der neuen Pflegefinanzierung per 1.7.2009 vorgesehen ist.
Die neue Pflegefinanzierung bringt eine Entlastung für die Patientinnen und Patienten. Eine rasche Einführung liegt in ihrem Interesse. Die in jahrelanger Diskussion gefundene Lösung soll nun auch zeitgerecht umgesetzt werden.
Wenn bestimmte Kantone insbesondere aus finanziellen Überlegungen hier verzögern wollen, ist das nicht nur aus Sicht des Rechtsstaates, sondern auch aus demokratischer Sicht problematisch.
Über santésuisse:
santésuisse setzt sich im Interesse der Versicherten und sämtlicher Mitglieder, unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis zu garantieren. santésuisse ist bereit, dafür Kooperationen einzugehen.
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