WEKO-Jahrespressekonferenz 2009

 

Wettbewerbskommission WEKO

02.04.2009, Bern. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 2. April 2009 ihren Jahresbericht vorgestellt. Sie hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass sich der Wettbewerb im Kreditkartenmarkt seit ihrem Entscheid von Ende 2005 positiv weiter entwickelt hat. Im Zusammenhang mit Problemen in der Belieferung von Lidl hat die WEKO Coop abgemahnt, jegliche Druckversuche gegenüber Lieferanten zu unterlassen, die zu einer Behinderung von Konkurrenten im Detailhandel führen könnten.

Der Schweizer Kreditkartenmarkt hat sich seit dem Entscheid der WEKO im Dezember 2005 positiv weiterentwickelt: die Anzahl der Karten, der Transaktionen sowie des Transaktionsvolumens sind stetig gestiegen. Zudem wurde der Wettbewerb deutlich belebt: es sind neue Issuer in den Markt getreten, es haben sich neue Kooperationsformen zwischen Banken und Nicht-Banken entwickelt, Gratiskreditkarten und zahlreiche weitere neue Kartenprodukte wurden lanciert. Ausserdem profitieren die Karteninhaber aufgrund des intensiveren Wettbewerbs von tieferen Jahresgebühren und verbesserten Prämienprogrammen. Inwieweit der Entscheid der WEKO zu Kostensenkungen für die Händlern geführt hat, und inwieweit diese an die Konsumenten weitergegeben werden, ist Gegenstand weiterer Abklärungen.

Der Entscheid der WEKO wurde auf 4 Jahre befristet und läuft daher Ende dieses Jahres aus. Die Wettbewerbsbehörden analysieren, ob der Entscheid zu den beabsichtigten Kostensenkungen bei den Kartennetzwerken geführt hat. Dann werden die Wettbewerbsbehörden über das weitere Vorgehen befinden.

Im Detailhandelsmarkt hat sich Lidl anfangs Dezember 2008 an das Sekretariat der WEKO gewandt, weil der neu in den Markt eingetretene Detailhändler angeblich wegen Druckversuchen von Coop nicht beliefert werde. In einer umfangreichen Abklärung kam das Sekretariat zum Schluss, dass Coop im Vertrieb von Markenartikeln wohl marktbeherrschend ist. Es konnte aber nicht abschliessend geklärt werden, ob Druckversuche von Coop für die Nichtbelieferung kausal gewesen sind. Die WEKO hat Coop diesbezüglich abgemahnt und die Eröffnung einer Untersuchung angekündigt, falls solche Druckversuche zur Nichtbelieferung von Konkurrenten führen.

Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission ist eine Milizbehörde und besteht aus 12 vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Sie wird von einem dreiköpfigen Präsidium geleitet. Das Kartellgesetz verlangt, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder durch unabhängige Sachverständige - in der Regel Rechts- und Ökonomieprofessoren - gebildet wird. Die übrigen Sitze teilen sich Vertreter der grossen Wirtschaftsverbände und Konsumentenorganisationen. Diese Zusammensetzung gewährleistet, dass einerseits bei der Wahl der Kommissionsmitglieder fachliche und sachliche Kriterien im Vordergrund stehen und dass andererseits genügend Know-how verfügbar ist, um sachlich korrekt begründete Entscheidungen fällen zu können.

Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.

Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.

Quelle: WEKO

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