WEKO-Jahrespressekonferenz 2009 |
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02.04.2009, Bern. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 2. April 2009 ihren Jahresbericht vorgestellt. Sie hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass sich der Wettbewerb im Kreditkartenmarkt seit ihrem Entscheid von Ende 2005 positiv weiter entwickelt hat. Im Zusammenhang mit Problemen in der Belieferung von Lidl hat die WEKO Coop abgemahnt, jegliche Druckversuche gegenüber Lieferanten zu unterlassen, die zu einer Behinderung von Konkurrenten im Detailhandel führen könnten.
Der Entscheid der WEKO wurde auf 4 Jahre befristet und läuft daher Ende dieses Jahres aus. Die Wettbewerbsbehörden analysieren, ob der Entscheid zu den beabsichtigten Kostensenkungen bei den Kartennetzwerken geführt hat. Dann werden die Wettbewerbsbehörden über das weitere Vorgehen befinden.
Im Detailhandelsmarkt hat sich Lidl anfangs Dezember 2008 an das Sekretariat der WEKO gewandt, weil der neu in den Markt eingetretene Detailhändler angeblich wegen Druckversuchen von Coop nicht beliefert werde. In einer umfangreichen Abklärung kam das Sekretariat zum Schluss, dass Coop im Vertrieb von Markenartikeln wohl marktbeherrschend ist. Es konnte aber nicht abschliessend geklärt werden, ob Druckversuche von Coop für die Nichtbelieferung kausal gewesen sind. Die WEKO hat Coop diesbezüglich abgemahnt und die Eröffnung einer Untersuchung angekündigt, falls solche Druckversuche zur Nichtbelieferung von Konkurrenten führen.
Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
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