TARMED-Leistungen im Spitalsektor sollen weniger als einen Franken kosten |
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22.04.2005, Bundesgericht entscheidet für santésuisse.
Formell ging es im Verfahren vor EVG darum festzustellen, ob das Schiedsgericht des Kantons Bern zu Recht nicht auf eine Klage von H+ eingetreten war, welche santésuisse vorgeworfen hatte, den TARMED-Tarifvertrag nicht einzuhalten. santésuisse hatte sich in den TARMED-Tarifverhandlungen konsequent dafür eingesetzt, dass die Versicherten für die ambulanten Arztleistungen in den Spitälern keine Start-Taxpunktwerte von über einem Franken bezahlen müssen. Insbesondere die Privatkliniken hatten teilweise Entschädigungen von weit über einem Franken pro Taxpunktwert gefordert. H + versuchte deshalb auf gerichtlichem Weg, diese Position von santésuisse anzufechten.
santésuisse ging schon vor Vorliegen des EVG-Urteils bei gescheiterten Vertragsverhandlungen konsequent den gesetzlichen Weg und erstritt sich vor Bundesrat bereits in mehreren Fällen Festsetzungsentscheide, in welchen die Taxpunktwerte im ambulanten Spitalbereich tiefer als Fr. 1.- angesetzt wurden. Das heute zugestellte Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts stützt nicht nur hundertprozentig die Argumentation von santésuisse, sondern trägt den Anliegen der Krankenversicherer nach bezahlbaren Krankenversicherungskosten vollumfänglich Rechnung.
Auskunft erteilt: Yves Seydoux Delegierter für Öffentlichkeitsarbeit Tel. 079 693 25 64
Über santésuisse:
santésuisse setzt sich im Interesse der Versicherten und sämtlicher Mitglieder, unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis zu garantieren. santésuisse ist bereit, dafür Kooperationen einzugehen.
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