Die SGK-S hat sich bei der 11. AHV-Revision verrechnet |
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19.05.2009, Eigentlich war der Auftrag an die 11. AHV-Revision unbestritten: ein erster Schritt zur Sicherung der AHV-Finanzen bis 2020. Die Ständeratskommission hat an ihrer letzten Sitzung im April das Gegenteil erreicht: sie beschloss Mehrausgaben. Gespart werden soll erst ab 2021.
Sofort ausgeben, übermorgen sparen Gerechnet hat die Kommission bei ihrem Entscheid wenig. Und aufgrund unterschiedlicher Fristigkeiten hat sie sich damit gründlich verrannt. Während die Abfederung bereits mit Inkrafttreten der Vorlage, also 2011, ihre ausgabentreibende Wirkung entfaltet, fallen die Einsparungen durch die Angleichung des Frauenrentenalters erst nach einer Übergans zeit von vier Jahren an. Dadurch wird die AHV zunächst einmal stärker belastet: 2012 sogar um fast eine Milliarde Franken, 2013 um rund 900 Mio. Franken.
Rasche soziale Abfederung für fast alle Die soziale Abfederung ist breit abgesteckt: Der Rentenvorbezug soll für Einkommen bis 82‘000 Franken vergünstigt werden und zwar für Frauen und Männer (Art. 40ter): statt ei ner versicherungstechnisch korrekten Kürzung von 4,6 Prozent für ein Jahr, soll der Kürzungssatz 2,3 Prozent betragen. Bei einem zweijährigen Vorbezug wären es 4,3 Prozent statt versicherungsmathematisch korrekt 13,6 Prozent.
Nachhaltigkeit jetzt! Mit dem SGK-S-Modell würde die AHV zwar langfristig entlastet. Und zwar um ähnlich viel wie im Modell des Bundesrats (Vorruhestandsleistung), aber um 250 Mio. Franken weniger als beim Nationalratsentscheid. Die Nationalratslösung, welche auf Ungleichbehandlungen beim Vorbezug verzichtet, greift ausserdem wesentlich rascher und entlastet die AHV ab 2015. Der Ständerat sollte der Weitsichtigkeit des Nationalrats folgen und das Sparen nicht in die Zukunft verschieben.
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