WEKO prüft Zusammenlegung der Frühzustellung der Post, der NZZ-Gruppe und der Tamedia |
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27.05.2009, Die vorläufige Prüfung des Zusammenschlusses zwischen der Post, der NZZ-Gruppe und der Tamedia ergab Anhaltspunkte, dass eine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Frühzustellung von Zeitungen begründet oder verstärkt werden könnte. Deshalb führt die Wettbewerbskommission (WEKO) eine vertiefte Prüfung des Zusammenschlusses durch.
Die vorläufige Prüfung durch die WEKO ergab Anhaltspunkte, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Frühzustellung von Zeitungen begründet oder verstärkt werden könnte. Deshalb wird die WEKO den Zusammenschluss einer vertieften Prüfung unterziehen. Eine zentrale Frage wird dabei sein, ob und in welchem Ausmass in der Frühzustellung potenzielle Konkurrenz zu Post, NZZ-Gruppe und Tamedia besteht, welche in den Markt eintreten könnten. Denn im Tätigkeitsgebiet der neuen Frühzustellorganisation sind keine oder sehr wenige andere Frühzustellorganisationen tätig.
Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
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