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WEKO: Jugendarbeitslosigkeit: Bundesrätin Doris Leuthard trifft die Jungparteien

 

Wettbewerbskommission WEKO

28.05.2009, Die Sorge um die zunehmende Jugendarbeitslosigkeit ist gross. Nach Gesprächen mit den Sozialpartnern und den Parteien hat Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), heute Nachmittag die Jungparteien auf ihren Wunsch empfangen und eine Lageanalyse vorgenommen. Dabei wurden auch Vorschläge diskutiert, wie die bestehenden und bereits ausgebauten Massnahmen der Berufsbildung und der Arbeitslosenversicherung (ALV) ergänzt werden können.

Nach einer Einschätzung der aktuellen Lage im Bereich Lehrstellen- und Arbeitsmarkt stellte Bundesrätin Doris Leuthard bestehende Massnahmen wie etwa die Lehrbetriebsverbünde, das Berufspraktikum oder die Praxisfirma vor. In der anschliessenden konstruktiven Diskussion wurden die von den Präsidentinnen und Präsidenten der Jungparteien eingebrachten Vorschläge erörtert.

Über die bereits vorhandenen Instrumente zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit hinausgehenden Massnahmen wird der Bundesrat im Rahmen eines allfälligen dritten Stabilisierungspakets entscheiden.

Die Diskussionen werden bei den nächsten Treffen der Vorsteherin des EVD mit den Sozialpartnern am 24. August 2009 (Tag der Beschäftigung) und am 26. Oktober 2009 (Lehrstellenkonferenz) fortgesetzt. Sollte sich die Lage auf dem Lehrstellen- bzw. Arbeitsmarkt zuspitzen, würden sich Sozialpartner, Bund und Kantone erneut beraten.

Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission ist eine Milizbehörde und besteht aus 12 vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Sie wird von einem dreiköpfigen Präsidium geleitet. Das Kartellgesetz verlangt, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder durch unabhängige Sachverständige - in der Regel Rechts- und Ökonomieprofessoren - gebildet wird. Die übrigen Sitze teilen sich Vertreter der grossen Wirtschaftsverbände und Konsumentenorganisationen. Diese Zusammensetzung gewährleistet, dass einerseits bei der Wahl der Kommissionsmitglieder fachliche und sachliche Kriterien im Vordergrund stehen und dass andererseits genügend Know-how verfügbar ist, um sachlich korrekt begründete Entscheidungen fällen zu können.

Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.

Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.

Quelle: WEKO

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