WEKO: Jugendarbeitslosigkeit: Bundesrätin Doris Leuthard trifft die Jungparteien |
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28.05.2009, Die Sorge um die zunehmende Jugendarbeitslosigkeit ist gross. Nach Gesprächen mit den Sozialpartnern und den Parteien hat Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), heute Nachmittag die Jungparteien auf ihren Wunsch empfangen und eine Lageanalyse vorgenommen. Dabei wurden auch Vorschläge diskutiert, wie die bestehenden und bereits ausgebauten Massnahmen der Berufsbildung und der Arbeitslosenversicherung (ALV) ergänzt werden können.
Über die bereits vorhandenen Instrumente zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit hinausgehenden Massnahmen wird der Bundesrat im Rahmen eines allfälligen dritten Stabilisierungspakets entscheiden.
Die Diskussionen werden bei den nächsten Treffen der Vorsteherin des EVD mit den Sozialpartnern am 24. August 2009 (Tag der Beschäftigung) und am 26. Oktober 2009 (Lehrstellenkonferenz) fortgesetzt. Sollte sich die Lage auf dem Lehrstellen- bzw. Arbeitsmarkt zuspitzen, würden sich Sozialpartner, Bund und Kantone erneut beraten.
Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
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