santésuisse: Communiqué - Mit Sofortmassnahmen 800 Mio. Franken sparen |
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08.06.2009, santésuisse hat Bundesrat Couchepin Anfang März Sparvorschläge im Umfang von rund 800 Mio. Franken pro Jahr unterbreitet. Wenn der Bundesrat diese Sparmassnahmen nicht bis Ende Juni beschliesst und per 1.1.2010 in Kraft setzt, werden die Prämien 2010 um durchschnittlich 15 statt 11 Prozent steigen. santésuisse erwartet vom Bundesrat rasches und konsequentes Handeln im Interesse der Prämienzahlenden. Die Debatte über die dringliche KVG-Revision im Parlament hat auf die Prämienerhöhung 2010 leider keinen Einfluss.
Auslandpreisvergleich Medikamente - Erweiterung des Länderkorbs Deutschland, Dänemark, Holland und Grossbritannien um die Nachbarländer Frankreich, Italien und Österreich beim Auslandpreisvergleich alle drei Jahre(Fr. 200 Mio.).
Differenzierter Selbstbehalt Medikamente – 20% Selbstbehalt für teure Originalpräparate und 10% für günstigere entsprechende generische Produkte mit gleichem Wirkstoff (Fr. 160 Mio.).
Vertriebsmargen Medikamente - Senkung der Vertriebsmargen in den Bereichen Arztpraxis, Apotheke und Spital ambulant (Fr. 100 Mio. bei einer generellen Senkung von 15 auf 12% bzw. Fr. 300 Mio. bei kanalspezifischen Vertriebsmargen und der konsequenten Weitergabe der Rabatte an die Krankenversicherer) festgesetzt oder unter den Tarifpartnern verhandelt.
Höchstpreise Mittel und Gegenstände (MiGeL) - Senkung der Höchstpreise (Fr. 100 Mio.).
Preise Spital ambulant - Senkung der Taxpunktwerte auf das jeweilige Niveau der Leistungen freipraktizierender Ärzte (Fr. 265 Mio. seit der Einführung des Ärztetarifs TARMED im Jahre 2004. Sparpotential per 1.1.2010 Fr. 40 Mio.).
Erhöhung des Selbstbehalts Spital ambulant ohne ärztliche Einweisung - mit der pauschalen Kostenbeteiligung von Fr. 50.- für ambulante Leistungen in den Spitälern mit dem Anreiz für Patienten, die Arztpraxis statt den Spitalnotfall aufzusuchen.
Der Bundesrat muss den Krankenversicherern bis Ende Juni verbindlich zusichern, dass er diese Massnahmen umsetzt und per 1.1.2010 in Kraft setzt. Alles, was der Bundesrat oder das Parlament später beschliesst, können die Krankenversicherer für die Prämienberechnungen 2010 nicht mehr berücksichtigen. santésuisse und die Krankenversicherer verlangen als Treuhänder der Prämienzahlenden vom Bundesrat entschlossenes Handeln.
Über santésuisse:
santésuisse setzt sich im Interesse der Versicherten und sämtlicher Mitglieder, unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis zu garantieren. santésuisse ist bereit, dafür Kooperationen einzugehen.
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