Effektivlohnerhöhung um 2,6 Prozent und Mindestlohnerhöhung um 3,2 Prozent

 

Bundesamt für Statistik BFS

19.06.2009, Neuchâtel – Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) haben für 2009 eine nominale Effektivlohnerhöhung um 2,6 Prozent beschlossen. Davon werden 1,9 Prozent generell und 0,7 Prozent individuell zugesichert. Das Niveau der Mindestlöhne nahm um 3,2 Prozent zu. Von den Lohnverhandlungen waren insgesamt 1'126'000 Personen betroffen.

Effektivlöhne stiegen um 2,6 Prozent Im Rahmen der wichtigsten GAV, also der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde für das Jahr 2009 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 2,6 Prozent vereinbart. Das ist die grösste Lohnverbesserung seit dem Wirtschaftsaufschwung im Jahr 2004. Sie folgt der Tendenz eines regelmässigen Anstiegs, die sich seit 2004 manifestiert (2004: +1,1%, 2005: +1,6%, 2006: +1,8%, 2007: +2,0%, 2008: +2,2% und 2009: +2,6%). Von den Effektivlohnverhandlungen waren rund 572’000 Personen betroffen. Im primären Sektor betrug die Effektivlohnerhöhung durchschnittlich 0,7 Prozent, im sekundären Sektor 2,4 Prozent und im tertiären Sektor 2,8 Prozent.

Bei den öffentlich-rechtlichen GAV des tertiären Sektors lagen die durchschnittlichen Lohnanpassungen bei 3,5 Prozent, während es bei den privatrechtlichen GAV 2,5 Prozent waren. Die Branchen Nachrichtenübermittlung (+3,8%), Kultur, Sport und Unterhaltung (+3,2%), Detailhandel (+2,9%) sowie Grosshandel und Unterrichtswesen (beide +2,8%) verbuchten die stärksten Erhöhungen. Demgegenüber nahmen die Löhne in den Branchen Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken (beide +1,7%), chemische Medienmitteilung BFS Industrie (+1,5%), Herstellung von Bekleidung (+1,2%) sowie Landwirtschaft (+0,7%) am schwächsten zu. Lohnerhöhungen zumeist generell erteilt 2009 gliederte sich die gesamthafte Erhöhung der GAV-Löhne von 2,6 Prozent in 1,9 Prozent generelle und 0,7 Prozent individuelle Erhöhungen.

Somit wurden 72 Prozent der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Die individuellen Lohnerhöhungen verlieren seit 2004 an Bedeutung; 2009 machten sie nur noch 28 Prozent der Lohnsumme aus, während es 2004 noch 49 Prozent waren. Im sekundären Sektor herrschen grossmehrheitlich generelle Lohnerhöhungen vor (99%); dies ist auch im tertiären Sektor, jedoch in geringerem Masse, der Fall (62%). Der Anteil der generellen Lohnerhöhungen nahm im Baugewerbe (2008: 76%, 2009: 85%), in der Nachrichtenübermittlung (2008: 72%, 2009: 80%) und im Gesundheits- und Sozialwesen (2008: 60%, 2009: 85%) zu, während er im Detailhandel abnahm (2008: 47%, 2009: 28%).

Mindestlöhne nehmen um 3,2 Prozent zu Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2009 durchschnittlich um 3,2 Prozent angehoben. Das ist die stärkste Erhöhung seit 1993. Rund 1'031'000 Personen waren einem GAV mit einem Mindestlohnabkommen unterstellt. Im primären Sektor nahmen die Mindestlöhne um 0,7 Prozent zu, im sekundären Sektor um 2,7 Prozent und im tertiären Sektor um 3,4 Prozent. In folgenden Branchen lag die Zunahme bei über 4 Prozent: Kreditgewerbe (+4,2%), Herstellung von Metallerzeugnissen und Fahrzeugbau (beide +4,6%), Papier- und Kartongewerbe (+5,5%) sowie Detailhandel (+7,1%). Die geringsten Mindestlohnerhöhungen registrierten die Branchen Landverkehr und Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen (beide +1,6%), Herstellung von Bekleidung (+1,2%), Be- und Verarbeitung von Holz (+1,1%) und Landwirtschaft (+0,7%).

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