SNB-Chefökonom Ulrich Kohli tritt Ende Jahr in den Ruhestand

 

Schweizerische Nationalbank

01.07.2009, Ulrich Kohli, Stellvertreter des Vorstehers des I. Departements und Chefökonom der Schweizerischen Nationalbank (SNB), macht auf Ende Dezember 2009 von der Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung Gebrauch. Das Direktorium der Nationalbank hat mit Bedauern von diesem Entscheid Kenntnis genommen. Es verliert mit Ulrich Kohli einen international anerkannten Experten der Geld- und Währungspolitik und der Makroökonomie, dessen Kontakte zu den Trägern der geldpolitischen Entscheidungsfindung im Ausland und zur Forschung für die Nationalbank von grossem Nutzen gewesen sind.

Ulrich Kohli, Jahrgang 1948, trat am 1. September 1983 als wissenschaftlicher Berater bereits ein erstes Mal in die Dienste der Nationalbank. Zwei Jahre später verliess er die Nationalbank, um in der Folge als ordentlicher Professor an der Universität Genf zu lehren. 2001 kehrte Ulrich Kohli als Stellvertretendes Mitglied des Direktoriums und Chefökonom zur SNB zurück, eine Funktion, die er seither ununterbrochen ausübte. Ulrich Kohli war im Besonderen für die internationalen Angelegenheiten der SNB zuständig. Dabei stand er in engem Kontakt mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der OECD. Des Weiteren hat er die SNB an hochrangigen Konferenzen und Treffen auf nationaler und internationaler Ebene vertreten. Zugleich hat er stets seine wissenschaftliche Forschungstätigkeit weiterverfolgt, wie aus der Liste seiner Publikationen zu ersehen ist. Ulrich Kohli ist Mitglied des Erweiterten Direktoriums der SNB und hat als Chefökonom aktiv an den vierteljährlichen geldpolitischen Lagebeurteilungen des Direktoriums mitgewirkt. Das Direktorium dankt Ulrich Kohli für alles, was er für die Nationalbank geleistet hat, und wünscht ihm schon heute alles Gute für die Zukunft.

Über Schweizerische Nationalbank:
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.

Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.

Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.

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