EVD: Das Freihandelsabkommen mit Japan tritt am 1. September 2009 in Kraft

 

Schweizerische Bundesbehörden

30.07.2009, Bern - Die Schweiz und Japan haben heute in Bern offiziell die diplomatischen Urkunden ausgetauscht, mit denen sich die zwei Länder über den Abschluss der für das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens (FHA) nötigen internen Verfahren informieren. Gemäss den vertraglichen Bestimmungen wird somit das Abkommen zwischen der Schweiz und Japan am 1. September 2009 in Kraft treten.

Am 19. Februar 2009 haben Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), und der japanische Aussenminister Hirofumi Nakasone in Tokio ein bilaterales Abkommen über Freihandel und Wirtschaftliche Partnerschaft (FHWPA) unterzeichnet. Die zwei Räte der Bundesversammlung haben dieses während der Sommersession verabschiedet, der Nationalrat am 25. Mai 2009 und der Ständerat am 8. Juni 2009.

Das FHWPA hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es enthält unter anderem Bestimmungen über den Warenhandel, den Handel mit Dienstleistungen, den grenzüberschreitenden Verkehr natürlicher Personen zu Geschäftszwecken, die Tätigung und den Schutz von Investitionen, den Schutz des Geistigen Eigentums, den elektronischen Handel sowie den Wettbewerb. Konkret verbessern sich der Marktzugang und die Rahmenbedingungen für die Schweizer Exporteure, Investoren und Dienstleistungserbringer. Vom kommenden 1. September an dürfen die Schweizer Exporteure mit jährlichen Zolleinsparungen von gegen 100 Mio. Franken pro Jahr rechnen.

Japan ist als zweitgrösste Volkswirtschaft einer der wichtigsten Auslandsmärkte für die Schweizer Wirtschaft und der grösste Handelspartner der Schweiz in Asien. 2008 beliefen sich die Schweizer Exporte nach Japan auf 7.1 Mrd. Franken, die Importe auf 4.1 Mrd. Franken. Die Schweiz ist ein wichtiger Investor in Japan. Gemäss der Schweizerischen Nationalbank (SNB) belief sich der Kapitalbestand der Schweizer Direktinvestitionen in Japan per Ende 2007 auf rund 14 Mrd. Franken. Mit 2.9% aller ausländischen Direktinvestitionen liegt die Schweiz unter den ausländischen Investoren in Japan auf Platz 8.

Das FHWPA ist das wirtschaftlich bedeutendste Freihandelsabkommen (FHA) der Schweiz seit jenem von 1972 mit der Europäischen Gemeinschaft. Vom 1. September 2009 an wird die Schweiz als erstes europäisches Land von einem solchen Abkommen mit Japan profitieren.

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Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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