UVEK regelt Emissionen von Luftfahrzeugen verbindlich

 

Schweizerische Bundesbehörden

30.07.2009, Bern - Für den weitaus grössten Teil der Luftfahrzeuge, die in der Schweiz zugelassen sind, gelten bezüglich Lärm und Abgase die Normen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Für die andern Flugzeugkategorien sind die Normen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) oder spezielle Schweizer Vorschriften anzuwenden. Mit einer Totalrevision der Verordnung über die Emissionen der Luftfahrzeuge (VEL) hat das UVEK Klarheit über das anwendbare Recht geschaffen.

Im Rahmen der Revision der VEL hält das UVEK fest, dass grundsätzlich die entsprechenden Normen der EASA anwendbar sind. Die Schweiz nimmt seit dem 1. Dezember 2006, an der EASA teil, welche für die Sicherheitsnormen in der europäischen Zivilluftfahrt zuständig ist. Von den EASA-Normen erfasst werden die meisten in der Schweiz immatrikulierten Flugzeuge, ausgenommen sind insbesondere Ecolight und Eigenbauflugzeuge. Bei den Ecolight-Flugzeugen handelt es sich um eine Kategorie von modernen, leistungsfähigen ein- oder zweiplätzigen Flugzeugen, die auf Grund der leichten Bauweise und des Antriebes durch moderne Motoren einen niedrigem Verbrauch und geringe Emissionen aufweisen. Für diese gelten die technischen Vorschriften der ICAO. Wo die ICAO keine Regelungen kennt kommen spezielle Schweizer Vorschriften zur Anwendung. Die revidierte VEL präzisiert somit die bereits heute geltenden Vorgaben. Neue Normen werden nicht eingeführt. Die in der Schweiz immatrikulierten Luftfahrzeuge erfüllen die Lärm- und Abgasvorgaben bereits.

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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