UVEK regelt Emissionen von Luftfahrzeugen verbindlich |
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30.07.2009, Bern - Für den weitaus grössten Teil der Luftfahrzeuge, die in der Schweiz zugelassen sind, gelten bezüglich Lärm und Abgase die Normen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Für die andern Flugzeugkategorien sind die Normen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) oder spezielle Schweizer Vorschriften anzuwenden. Mit einer Totalrevision der Verordnung über die Emissionen der Luftfahrzeuge (VEL) hat das UVEK Klarheit über das anwendbare Recht geschaffen.
Über Schweizerische Bundesbehörden:
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
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