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BAG: Krankenversicherung: Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich

 

Schweizerische Bundesbehörden

27.08.2009, Bern - Zur Umsetzung der Revision des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung, hat der Bundesrat Anpassungen der entsprechenden Verordnung verabschiedet. 2007 beschloss das Parlament, den heute geltenden Risikoausgleich mit dem Kriterium Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr zu ergänzen.

Das Parlament beschloss, dass der Risikoausgleich ab 2012 aufgrund einer revidierten Formel zu berechnen ist. Bisher galten nur Alter und Geschlecht als Kriterium. Versicherer, die unter ihren Versicherten weniger Frauen und weniger ältere Personen haben als der Durchschnitt aller Versicherer, mussten der Gemeinsamen Einrichtung KVG zugunsten von Versicherern mit überdurchschnittlich vielen Frauen und älteren Personen Abgaben entrichten. Gemäss der revidierten Ausgleichsformel wird neben dem Alter und dem Geschlecht neu auch der Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr, welcher länger als drei Tage dauert, mitberücksichtigt.

Die Vorlage präzisiert insbesondere das neue Ausgleichskriterium Aufenthalt in einem Spital oder einem Pflegeheim im Vorjahr. Die Versicherer haben bereits ab dem Jahr 2010 Daten für den revidierten Risikoausgleich zu sammeln.

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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