BAG: Krankenversicherung: Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich |
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27.08.2009, Bern - Zur Umsetzung der Revision des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung, hat der Bundesrat Anpassungen der entsprechenden Verordnung verabschiedet. 2007 beschloss das Parlament, den heute geltenden Risikoausgleich mit dem Kriterium Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr zu ergänzen.
Die Vorlage präzisiert insbesondere das neue Ausgleichskriterium Aufenthalt in einem Spital oder einem Pflegeheim im Vorjahr. Die Versicherer haben bereits ab dem Jahr 2010 Daten für den revidierten Risikoausgleich zu sammeln.
Über Schweizerische Bundesbehörden:
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
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