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EVD: Griffigere Mittel gegen unlautere Geschäftsmethoden

 

Schweizerische Bundesbehörden

02.09.2009, Bern - Der Bundesrat hat am 2. September 2009 die Botschaft zu einer Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verabschiedet. Er will damit den Schutz gegen täuschende Geschäftspraktiken erhöhen und die Zusammenarbeit mit den ausländischen Aufsichtsbehörden sowie die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen erleichtern. Die Revision ermöglicht es, besser gegen Adressbuchschwindel, Schneeballsysteme, missbräuchliche allgemeine Geschäfts-bedingungen und unhaltbare Gewinnversprechen vorzugehen.

In den letzten Jahren haben sich in der Schweiz irreführende Geschäftsmethoden verbreitet, die mit dem geltenden Recht ungenügend bekämpft werden können. Darunter leiden sowohl die Unternehmen als auch die Konsumenten. Mit der Änderung des UWG will der Bundesrat die Grundlagen für einen besseren Schutz gegen unlautere Geschäftsmethoden schaffen. Ein funktionierender Wettbewerb setzt transparente, unverfälschte Informationen voraus.

Die neuen Bestimmungen zielen zum einen darauf ab, den Schwindeleien bei Einträgen in nutzlose Register entgegenzutreten, von denen vor allem KMU betroffen sind. Zum anderen ermöglichen sie es, Missbräuche bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterbinden und besser gegen Verkaufsmethoden vorzugehen, die auf Schneeballsystemen beruhen.

Die Revision sieht darüber hinaus vor, die Klagerechte des Bundes zu erweitern: Nach geltendem Recht kann er nur intervenieren, wenn eine Schweizer Firma ausländische Personen oder Unternehmen täuscht und so das Ansehen der Schweiz schädigt. Neu soll er bei unlauteren Geschäftspraktiken mit besonderer Tragweite auch zugunsten der in der Schweiz wohnenden Kunden eingreifen können, wenn eine grössere Gruppe vom Missbrauch betroffen ist - etwa durch irreführende Gewinnversprechen oder Internetbetrügereien. Wo ein öffentliches Interesse besteht, soll der Bund die Öffentlichkeit künftig zudem vor dem entsprechenden Anbieter warnen können. Der Gesetzesentwurf schafft ferner die Rechtsgrundlage, um im Bereich der Lauterkeit mit den ausländischen Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten. So können grenzüberschreitende unlautere Geschäftsmethoden, die in den letzten Jahren rasant zugenommen haben, wirksamer bekämpft werden.

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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