Economiesuisse: Forschungsgesetz - Zeitgemässe Regelung der Innovationsförderung |
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10.09.2009, Das teilrevidierte Forschungsgesetz befindet sich momentan im Differenzbereinigungsverfahren und wird voraussichtlich heute vom Parlament verabschiedet. Mit der Revision wird die Innovationsförderung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und zeitgemäss geregelt. Im neuen dossierpolitik finden Sie alle relevanten Informationen zu den zentralen Neuerungen im Forschungsgesetz sowie die Position der Wirtschaft.
Position economiesuisse
Die vorliegende Teilrevision des Forschungsgesetzes ist aus Sicht der Wirtschaft zu begrüssen. Insbesondere die geplante Unabhängigkeit der KTI ist eine klare Verbesserung gegenüber dem Status quo. Zudem werden Schnittstellenprobleme dadurch vermieden, dass alle Innovationsaktivitäten an die Behördenkommission übertragen werden.
Die schweizerische Innovationsförderung baut auf eine hohe Beteiligung der Privatwirtschaft, insbesondere im Vergleich mit dem Ausland. An diesem Prinzip muss für eine volkswirtschaftlich sinnvolle Innovationsförderung unbedingt festgehalten werden.
Für economiesuisse steht jedoch ausser Frage, dass Rahmenbedingungen wie Bildung, For schung, Steuern, Regulierungen usw. für das Innovationsland Schweiz in jedem Fall eine wesentlich höhere Bedeutung haben als jede staatliche Innovationspolitik.
Über Economiesuisse:
Insgesamt vertreten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnenmarktorientierte Betriebe: Im Dachverband economiesuisse sind sie alle vereint.
Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parlament. Es ist unsere Aufgabe, die für die Wirtschaft wichtigen politi schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch intensives Lobbying auf allen Stu fen des Gesetzgebungsprozesses zu engagieren. Dies geschieht durch Einsitznahme in Expertengruppen, Vorbereitung von Erlassen, Teilnahme an Vernehmlassungen, laufen de Beobachtung der Entscheide von Bundesrat und Parlament sowie der Beteiligung an Volksabstimmungen.
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