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EVD: Der Bundesrat will Kriegsmaterial-Exporte nicht verbieten

 

Schweizerische Bundesbehörden

30.09.2009, Bern - Die Schweiz setzt beim Export von Kriegsmaterial seit Jahren auf eine wirkungsvolle und strenge Ausfuhrkontrolle. Die Exporte vollständig zu verbieten, wie es von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) mit ihrer Initiative gefordert wird, lehnt der Bund ab. Für die Abstimmung am 29. November 2009 empfiehlt er ein klares Nein.

Über 5000 Arbeitsplätze in der Schweiz sind abhängig von der Produktion der exportierten Rüstungsgüter. Diese stünden bei einer Annahme der Initiative auf dem Spiel. Mit den Arbeitsplätzen ginge auch wichtiges Know-how für die Schweizer Industrie verloren. Denn viele Innovationen, die ursprünglich für die Rüstungsindustrie entwickelt wurden, fanden später Anwendungen im zivilen Bereich. Für die vom Verbot der Kriegsmaterial-Produktion besonders betroffenen Regionen fordert die Initiative eine zehnjährige Unterstützungspflicht durch den Bund. Eine gesetzliche Grundlage für diese Unterstützung gibt es aber nicht, so dass diese zu spät fliessen würde.

Für die nationale Sicherheit hätte ein totales Ausfuhrverbot von Rüstungsgütern schwerwiegende Folgen. Allein mit dem Schweizer Markt als Absatzregion könnte die Rüstungsindustrie nicht überleben und müsste die Produktion ins Ausland verlegen. Die Armee würde sich für die Beschaffung ihres Materials in ausländische Abhängigkeit begeben.

Offene Türen rennen die Initianten mit der Forderung ein, international Abrüstung und Rüstungs-kontrolle zu unterstützen. Diese Politik entspricht seit langem unseren aussenpolitischen Zielen. In internationalen Gremien setzt sie sich für verbindliche Waffenhandelsverträge, mehr Transparenz und strengere Kontrollen ein. Die Schweiz selbst verfügt über sehr präzise Bewilligungskriterien für die Ausfuhr von Kriegsmaterial. Lieferungen an Konfliktparteien oder Staaten, die wiederholt Menschenrechte schwerwiegend verletzt haben, werden nicht bewilligt. Da die Schweiz auf Missbräuche umgehend mit Ausfuhrstopps oder Sanktionen reagiert hat, sind diese heute sehr selten.

Aus allen diesen Gründen lehnt der Bundesrat die GSoA-Initiative für ein Verbot Kriegsmaterial-Exporten klar ab. Dazu kommt, dass sich die bewusste Zerstörung von mehreren tausend Arbeitsplätzen in einer arbeitsmarktlich bereits schwierigen Situation wie der heutigen selbst mit pertinenten Argumenten nicht rechtfertigen liesse.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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