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Suva: Ein Anreizsystem der Suva für Arbeitgeber

 

Suva

30.09.2009, Unfall – Arbeitslosigkeit – Abhängigkeit von der Fürsorge: Mit der «Initiative Berufliche Reintegration» will die Suva in Koordination mit der Invaliden-versicherung (IV) dies verhindern. Sie versucht, Arbeitgeber mit einem Anreizsystem zu überzeugen, Verunfallten zum Wiedereinstieg ins Erwerbs-leben einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Ein Modell, das Schule machen könnte.

Verunfallte Arbeitnehmer an ihrem bisherigen Arbeitsplatz wieder bestmöglich zu integrieren funktioniert. Das hat die Suva mit ihrem New Case Management zusammen mit zahlreichen Arbeitgebern bewiesen.

Doch was geschieht, wenn Verunfallte nach längerer Abwesenheit und oft mit eingeschränkter Fähigkeit nicht mehr an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können und der bisherige Arbeitgeber auch keine andere Aufgabe anzubieten hat. Zudem stellen sie fest, dass sie keinen Anspruch auf Umschulungs- oder Eingliederungsleistungen der IV haben. Für diese Versichertengruppe erweist sich der Wiedereinstieg als schwierig. Mit der neuen «Initiative Berufliche Reintegration» will die Suva dem entgegenwirken und hilft den Verunfallten eine passende Stelle zu finden. Dies erfolgt in enger Koordination mit der IV.

Bonus für den Arbeitgeber
«Oft ist es nicht der Unfall und seine Folgen allein, die über die weitere Zukunft entscheiden», betont Peter Diermann, Projektleiter

Versicherungsleistungen bei der Suva. «Entscheidend ist, welche Perspektiven Versicherung, Arbeitgeber und auch das soziale Umfeld dem Verunfallten eröffnen.» Auf dieser Erkenntnis baut die «Initiative Berufliche Reintegration» auf. Die Suva sucht und unterstützt Arbeitgeber, die bereit sind, Verunfallten einen Arbeitsplatz für eine Einarbeitung oder Ausbildung zur Verfügung zu stellen und danach fest anzustellen. Dafür entwickelte die Suva ein Anreizsystem: Während der Einarbeitungszeit, kostet der Mitarbeitende die Firma nichts, Taggelder und Versicherungsschutz (Unfall) übernimmt die Suva, bei einem neuen Unfall erfolgt keine Belastung in den Prämien-Einreihungssystemen. Sie zahlt ausserdem Kosten für Kurse und Arbeitsplatzanpassungen und bietet eine Begleitung im Sinne eines Coachings am Arbeitsplatz an. Je nach Aufwand und Erfolg erhält der Arbeitgeber bei einer Festanstellung einen Betrag bis maximal 10'000 Franken. Gewinn für alle

Obwohl das Projekt erst Anfang April 2009 lanciert wurde und ein aussagekräftiger Erfolgsnachweis zusätzliche Erfahrungs- und Beobachtungszeit erfordert, stimmen die ersten Ergebnisse sehr zuversichtlich. Nicht zuletzt, da mit den inzwischen neun abgeschlossenen Fällen über 2,1 Millionen Franken Rentenkosten eingespart werden konnten. Damit ist es der Suva gelungen, einen Nutzen für den Versicherten wie auch für die Volkswirtschaft zu generieren. Da die Suva Gewinne in Form von tieferen Prämien an ihre Versicherten zurückgibt, profitieren damit sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende.

Über Suva:
Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Berufs und Freizeitunfällen sowie Berufskrankheiten.

Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keinerlei Subventionen. Im Verwaltungsrat der Suva sind die Sozialpartner und der Bund vertreten.

Weitere Informationen und Links:



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