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EFD: Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2009

 

Schweizerische Bundesbehörden

30.09.2009, Der Bundesrat hat heute den Nachtrag II zum Voranschlag 2009 verabschiedet. Dem Parlament werden 38 Nachtragskredite im Umfang von insgesamt 432 Millionen Franken unterbreitet. Zusammen mit dem ersten Nachtrag führen die Kreditnachträge im Jahr 2009 nach Berücksichtigung der gemeldeten Kompensationen zu einer Erhöhung der veranschlagten Gesamtausgaben um 0,9 Prozent. Damit fällt das Total der Nachträge im laufenden Jahr leicht höher aus als im Durchschnitt der letzten Jahre (Durchschnitt 2002-2008: 0,7%). Nicht berücksichtigt sind darin die Massnahmen der 2. Stufe zur Stabilisierung der Konjunktur (710 Mio.).

Für die Finanzierung der Beteiligung des Bundes an den Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV sind zusätzlich 152 Millionen erforderlich. Die anbegehrten Nachträge sind die Folge einer Neuschätzung des Bundesbeitrags für die Jahre 2008 und 2009. Die Mehrkosten sind auf die Umstellung zurückführen, die im Zuge der NFA bei den Ergänzungsleistungen vorgenommen worden ist.

Aufgrund von Mehrausgaben im Asylbereich werden drei Nachtragskredite im Umfang von insgesamt 107 Millionen beantragt. Für das Jahr 2009 rechnet das Bundesamt für Migration neu mit 17 500 Asylgesuchen. Da dem Voranschlag 2009 die Annahme von 10 000 Asylgesuchen zugrunde lag, reichen die eingestellten Mittel für den Verwaltungsaufwand und die Sozialhilfe der Kantone, für die Sozialhilfe und die Betreuung der Flüchtlinge sowie für die Betriebsausgaben der Empfangs- und Verfahrenszentren nicht aus. Der Anstieg der Asylgesuche in diesem Ausmass war nicht vorhersehbar.

Die Finanzierung der Massnahmen zur Bekämpfung der neuen Grippe A/H1N1 macht vier Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 97 Millionen notwendig. Im zivilen Bereich werden 84 Millionen für die Beschaffung von Impfstoff zum Schutz der Bevölkerung benötigt und 1 Million für die Aufstockung des Notvorrats des Bundes an Medikamenten (Tamiflu). Weitere 7 Millionen werden für die Vorbereitung eines allfälligen Einsatzes der Truppe zur Unterstützung in der Pandemiebekämpfung gebraucht. Schliesslich sollen 5 Millionen zur Unterstützung der Beschaffung von Pandemieimpfstoff für Entwicklungsländer als einmaliger freiwilliger Sonderbeitrag an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen.

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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