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EFD: Sparbeiträge in die Pensionskasse: Entlastung für die über 45-jährigen Bundesangestellten

 

Schweizerische Bundesbehörden

14.10.2009, Bern - Seit dem Primatwechsel der Pensionskasse des Bundes PUBLICA zahlen die über 45- jährigen Bundesangestellten überdurchschnittlich hohe Sparbeiträge in die Pensionskasse. Aufgrund einer Senkung der Risikoprämie werden Mittel frei, die zur Entlastung dieser Angestellten verwendet werden. Der Bundesrat hat die Änderung des Vorsorgereglements für die Angestellten und Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund (VRAB) genehmigt.

Die Risikoprämie des Vorsorgewerkes Bund - zuständig für die Versicherung aller Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, der Eidgenössischen Alkoholverwaltung und der Pensionskasse des Bundes PUBLICA - kann per 1. Januar 2010 gesenkt werden. Die Risikoprämie leistet der Arbeitgeber zur Absicherung der Risiken bei Invalidität und Tod. Die dadurch frei werdenden Mittel müssen gemäss Bundespersonalgesetz weiterhin für die berufliche Vorsorge eingesetzt werden, weil sonst die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsspanne unterschritten wird.

Die über 45-jährigen Bundesangestellten müssen künftig einen geringeren Beitrag an die Pensionskasse leisten, während sich der Arbeitgeber Bund stärker engagiert (überparitätische Sparbeiträge). Damit profitieren jene Alterskategorien, für die der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat im Jahr 2008 zu einer markant höheren Beitragsbelastung geführt hat. Die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags erfolgt gestaffelt - je nach Alterskategorie und Vorsorgeplan - und entlastet dort am meisten, wo die Sparbeiträge am höchsten sind. Mit der Anpassung der Sparbeiträge reagiert der Bund unter anderem auf die demographische Entwicklung, indem er seine Arbeitsbedingungen für ältere Mitarbeitende attraktiver gestaltet.

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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