Sonova erzielt Einigung mit dem Deutschen Bundeskartellamt |
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15.10.2009, Phonak GmbH, der deutschen Tochtergesellschaft der schweizerischen Sonova Holding AG, ist heute ein Bussgeldbescheid des Deutschen Bundeskartellamtes nach Ermittlungen zugestellt worden, welche das Amt im Rahmen einer Untersuchung des deutschen Hörgerätemarktes durchgeführt hat. Trotz der erhobenen Vorwürfe konnte sich Sonova mit dem Deutschen Bundeskartellamt einigen und sieht von weiteren Rechtsmitteln in diesem Falle ab.
Über Sonova Holding AG:
Die Sonova Firmengruppe ist:
einer der drei grössten Anbieter von Hörsystemen weltweit
Marktführer in der drahtlosen Kommunikation für audiologische Anwendungen
Anbieter von professionellen Lösungen zum Schutz des Gehörs.
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