Finma: Die FINMA vervollständigt ihre Geschäftsleitung

 

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

27.10.2009, Der FINMA Verwaltungsrat hat Mark Branson zum Leiter Geschäftsbereich Banken ernannt und damit die FINMA Geschäftsleitung vervollständigt. Mark Branson wird seine Tätigkeit bei der FINMA am 1. Januar 2010 aufnehmen.

Der FINMA Verwaltungsrat hat Mark Branson als Leiter Geschäftsbereich Banken in die Geschäftsleitung gewählt. Mit Mark Branson (40) konnte eine ausgewiesene Persönlichkeit mit langjähriger internationaler Führungserfahrung auf dem Gebiet von Finance und Risk gewonnen werden. Mark Branson wird sowohl die Aufsichtstätigkeit als auch die Geschäftsleitung der FINMA deutlich verstärken. Die Besetzung der FINMA Geschäftsleitung ist damit abgeschlossen. Mark Branson wird seine Stelle bei der FINMA in Bern am 1. Januar 2010 antreten.

Mark Branson wurde 2008 CFO der UBS Wealth Management & Swiss Bank. In dieser Funktion zeichnete er verantwortlich für Finance, Risk Control, Compliance, Strategieentwicklung und Treasury Management. Zuvor war er seit 1997 in verschiedenen Funktionen bei der UBS tätig, unter anderem als CEO der UBS Securities Japan Ltd sowie als Chief Communications Officer im Rang eines Mitglieds des Group Managing Boards. Nach erfolgreichem Abschluss seiner Studien in England startete Mark Branson seine berufliche Karriere bei Coopers & Lybrand Management Consultancy und wechselte nach gut drei Jahren 1994 zur Credit Suisse.

Mitglieder der FINMA Geschäftsleitung: Dr. Patrick Raaflaub, Direktor Mark Branson, Leiter Geschäftsbereich Banken (ab 1. Januar 2010) Dr. René Schnieper, Leiter Geschäftsbereich Versicherungen Franz Stirnimann, Leiter Geschäftsbereich Märkte Dr. Urs Zulauf, Leiter Geschäftsbereich Strategische Grundlagen und zentrale Dienste

Über Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA:
Als staatliche Aufsichtsbehörde ist die FINMA mit hoheitlichen Befugnissen über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen ausgestattet. Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab. Darüber hinaus ist sie Aufsichtsbehörde im Bereich der Offenlegung von Beteiligungen und Beschwerdeinstanz bei von der Übernahmekommission erlassenen Verfügungen im Bereich der öffentlichen Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften.

Die FINMA bewilligt den Betrieb von der Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen, sie überwacht die Beaufsichtigten in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente sowie auf die dauernd einzuhaltenden Bewilligungsvoraussetzungen. Die FINMA spricht bei Bedarf und nach Massgabe des Gesetzes Sanktionen aus, leistet Amtshilfe und reguliert. Das heisst, sie arbeitet bei Gesetzesanpassungen und entsprechenden Verordnungen mit, erlässt Rundschreiben und – wo ermächtigt – eigene Verordnungen. Zudem ist sie für die Anerkennung von Selbstregulierungen zuständig.

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