BFS: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer |
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29.10.2009, Bern - Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmens- Identifikationsnummer (UIDG) zu Handen der eidgenössischen Räte verabschiedet. Mit dem UIDG wird die formell-gesetzliche Grundlage zur Einführung einer schweizweit einheitlichen und eindeutigen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) gelegt.
Die heutige Vielzahl von unterschiedlichen Identifikationsnummern soll sukzessive reduziert und durch die neue einheitliche UID ersetzt werden. Als Voraussetzung für organisationsübergreifende und medienbruchfreie Datentransaktionen kommt der UID zudem eine zentrale Bedeutung für E-Government zu.
Der Gesetzesentwurf sieht die schrittweise Einführung der UID ab 2011 vor und soll bis Ende 2015 auf alle Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden ausgedehnt werden. Damit können die Unternehmen für Kontakte mit den wichtigsten Verwaltungsstellen die UID als Identifikator verwenden.
Das UIDG regelt nicht nur die Einführung der UID, sondern auch den Aufbau eines eigenständigen, teilweise öffentlich zugänglichen UID-Registers. Diese zentrale Datenbank ist erforderlich, um die Zuweisung, Verwaltung, Verwendung und Abfrage der UID sicherzustellen. Die darin enthaltenen Daten zu den Unternehmen sind auf das für die Identifikation notwendige Minimum beschränkt, womit den Anliegen des Datenschutzes Rechnung getragen wird.
Der Gesetzesentwurf wurde den interessierten Kreisen zwischen Januar und April 2009 zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Grundidee einer einheitlichen Unternehmens- Identifikationsnummer stiess auf grosse Zustimmung. Es wurden aber verschiedene Vorbehalte gegenüber der detaillierten Ausgestaltung des Gesetzes geäussert. Den wichtigsten Kritikpunkten konnte im nun vorliegenden, überarbeiteten Entwurf Rechnung getragen werden. Der BR hat vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung Kenntnis genommen.
Die Botschaft und der Gesetzesentwurf werden im Bundesblatt veröffentlicht. Die beiden Dokumente sowie der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung können zudem ab heute unter folgender Adresse eingesehen werden: www.uid.bfs.admin.ch
Über Schweizerische Bundesbehörden:
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
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