Economiesuisse: Schweiz droht starke Überregulierung des Aktienrechts |
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18.11.2009, Die Schweiz ist heute ein attraktiver Standort für global tätige Unternehmen. Gute Rahmenbedingungen und ein regulatorisches Umfeld, das den unternehmerischen Bedürfnissen Rechnung trägt, sind die Pfeiler dieses Erfolgs. Dazu gehört auch ein flexibles Aktienrecht.
Das regulatorische Umfeld wird im weltweiten Standortwettbewerb immer wichtiger. So ist neben einem guten steuerlichen Umfeld auch ein hohes Mass an organisatorischer Autonomie und Flexibilität wichtig. „Die Flexibilität wird weitgehend durch die Bestimmungen des Aktienrechts definiert“, erklärt Urs Rellstab, stv. Direktor von economiesuisse. Um eine Übersicht über internationale Entwicklungen im Aktienrecht zu erhalten, hat economiesuisse eine rechtsvergleichende Studie in Auftrag gegeben.
Der Vergleich zeigt, dass vor allem die Vergütungssysteme und -anreize im Fokus der aktienrechtlichen Diskussion stehen. „Bei der Frage des Einbezugs der Aktionäre erweist sich das britische Say-on-pay-Modell mit einer Konsultativabstimmung über die Vergütungspolitik als massbildend“, fasst Prof. Holger Fleischer zusammen. Fleischer ist Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und hat die rechtsvergleichende Studie durchgeführt. Der internationale Vergleich umfasst die aktuelle Gesetzgebung sowie die laufenden Entwicklungen in Deutschland, Grossbritannien, Irland, den USA und auf Ebene der Europäischen Union.
In der Schweiz dreht sich die politische Diskussion vor dem Hintergrund der Minder- Initiative stärker um die absolute Höhe von Lohnbeträgen und um Verbote für bestimmte Vergütungen. Demgegenüber stellt der Swiss Code of Best Practice von economiesuisse den Einbezug der Aktionäre und die Verhinderung falscher Anreize in den Vordergrund. Die entsprechenden Empfehlungen werden von immer mehr Unternehmen umgesetzt. Wie Urs Furrer, stv. Leiter Wettbewerb & Regulatorisches bei economiesuisse, darlegt, droht in der Schweiz eine starke Überregulierung des Aktienrechts für börsenkotierte Unternehmen. Die Forderungen der Minder-Initiative sind deutlich restriktiver als die Regeln im Ausland. economiesuisse setzt sich in der Salärdebatte für eine Stärkung der Aktionärsrechte bei gleichzeitigem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz ein. Deshalb unterstützt economiesuisse die Bemühungen für einen indirekten Gegenvorschlag.
Dieser stärkt die Rechte der Aktionäre, insbesondere mit Blick auf die Vergütung des Verwaltungsrats, schiesst aber nicht derart weit an den internationalen Entwicklungen vorbei, wie die Minder-Initiative. „Bei Annahme der Minder-Initiative würde die Schweiz an Standortattraktivität verlieren und müsste mit der AbwanSeite derung von Konzernzentralen, Arbeitsplätzen und Steuersubstrat ins Ausland rechnen. Damit läuft unser Land Gefahr, sich durch Überregulierung einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen“, erklärt Furrer. Der Grund für diese Gefahr liegt im Wesentlichen darin, dass sich die Unternehmen unter einem derart restriktiven Regime nicht mehr den unternehmerischen Bedürfnissen entsprechend organisieren könnten.
Prof. Rolf Watter, Rechtsanwalt und Titularprofessor für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, meint: „Die Minder-Initiative behindert den Verwaltungsrat bei der Auswahl und Einstellung der Geschäftsleitung massiv. Unter solchen Umständen wären wohl keine der kürzlich in die Schweiz verlegten Aktiengesellschaften mit Börsenkotierung im Ausland hierhergezogen.“
Über Economiesuisse:
Insgesamt vertreten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnenmarktorientierte Betriebe: Im Dachverband economiesuisse sind sie alle vereint.
Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parlament. Es ist unsere Aufgabe, die für die Wirtschaft wichtigen politi schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch intensives Lobbying auf allen Stu fen des Gesetzgebungsprozesses zu engagieren. Dies geschieht durch Einsitznahme in Expertengruppen, Vorbereitung von Erlassen, Teilnahme an Vernehmlassungen, laufen de Beobachtung der Entscheide von Bundesrat und Parlament sowie der Beteiligung an Volksabstimmungen.
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