BWO: Sonderprogramm 2009 zur energetischen Gebäudeerneuerung: Zweite Kredittranche vergeben

 

Schweizerische Bundesbehörden

26.11.2009, Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat weitere Darlehen im Umfang von rund 34 Millionen Franken für die energetische Erneuerung von Wohnliegenschaften gemeinnütziger Wohnbauträger bewilligt. Dieses Sonderprogramm gehört zum ersten Paket der Massnahmen, die der Bundesrat Ende 2008 zur Stabilisierung der Wirtschaft beschlossen hat.

Im Juni hat das BWO 16 Millionen Franken an Darlehen zur energetischen Erneuerung vergeben. Nun hat es am 16. November in einer zweiten Tranche 34 Millionen Franken bewilligt. Damit sind die budgetierten 50 Millionen Franken vollständig aufgebraucht. Die Nachfrage überstieg die zur Verfügung stehenden Mittel, so dass einige Bauträger nicht berücksichtigt werden konnten. Im Gegensatz zur ersten Tranche kamen bei der zweiten jedoch auch Projekte aus dem ländlichen Raum zum Zug. Insgesamt profitieren die Mieter von 1`238 Wohnungen in 38 Objekten von den Vorzugskonditionen der Darlehen. Das ausgelöste Investitionsvolumen liegt bei rund 200 Millionen Franken.

Die Bundesunterstützung besteht in einem Darlehen von 45'000 Franken pro Wohnung für Gebäudeerneuerungen, welche die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) oder den Minergie-Standard erreichen. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre. Die ersten fünf Jahre sind zinslos, anschliessend kommt ein geringer Zinssatz zur Anwendung. Dank dieser Bedingungen wird der erneuerungsbedingte Mietzinsanstieg im Vergleich zu einer konventionellen Finanzierung praktisch halbiert.

Das Sonderprogramm zur energetischen Gebäudeerneuerung ist Teil jener Massnahmen, die der Bundesrat am 12. November 2008 zur Stabilisierung der Wirtschaft beschlossen hat. Das Parlament hat zu diesem Zweck in der Dezembersession 2008 das Budget 2009 für die Wohnraumförderung von 5 Millionen auf 50 Millionen Franken erhöht.

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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