GABA International in Bezug auf die Bekanntgabe der Wettbewerbskommission (WEKO) |
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08.12.2009, Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat heute eine Entscheidung bezüglich GABA International bekannt gegeben. GABA begrüsst die Feststellung der WEKO, dass keine Beweise für Einschränkungen des Parallelhandels in den vergangenen drei Jahren vorliegen.
Die Behörde kam nach einer von Denner eingereichten Klage zu dieser Entscheidung, obwohl wir im Laufe des Verfahrens deutlich aufgezeigt haben, dass wir unsere Handelspartner (und insbesondere Denner) nicht dabei behindert haben, unsere Produkte in die Schweiz zu importieren. Die Entscheidung beruht auf einer unkorrekten Beurteilung der Sach- und Rechtslage.
GABA handelt gemäss seiner Richtlinie immer in Übereinstimmung mit geltendem Recht, unter anderem dem Wettbewerbsrecht, und arbeitet mit den Behörden zusammen. Falls wir einen Verstoss gegen Bestimmungen feststellen, entspricht es unserer Unternehmenspolitik, dies umgehend zu korrigieren.
Über GABA Schweiz AG:
Seit über 50 Jahren arbeitet die GABA Schweiz AG eng mit der zahnmedizinischen Fachwelt zusammen. Das Ergebnis sind einzigartige Wirkstoffe, deren Effektivität durch wissenschaftliche Studien belegt ist, und Produkte, die von der Profession anerkannt und akzeptiert werden.
Neben der Mundpflege bietet das Unternehmen im Bereich der Körperpflege unter der Marke Palmolive und Tahiti Produkte zum Wohlfühlen für sämtliche Bedürfnisse. Im Bereich der Haushaltspflege runden die Marken Ajax, LaCroix, Palmolive und Softlan das Markenportfolio ab.
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