Credit Suisse bestätigt Vergleichsgespräche mit US-Behörden

 

UBS Switzerland AG

16.12.2009, Die Credit Suisse bestätigt, dass sie in fortgeschrittenen Vergleichsgesprächen mit dem New York County District Attorney's Office, dem United States Department of Justice, dem Board of Governors des Federal Reserve System, der Federal Reserve Bank von New York und dem Office of Foreign Assets Control („OFAC“) steht.

Der Vergleich bezieht sich auf eine bereits früher bekannt gegebene Untersuchung zu US- Dollar-Zahlungen zwischen 2002 und April 2007 im Zusammenhang mit Parteien, gegen welche die USA Wirtschaftssanktionen verhängt hatten. Im Rahmen des Vergleichs wird die Credit Suisse voraussichtlich insgesamt USD 536 Mio. zahlen.

Die Credit Suisse hat über die Untersuchungen der US-Behörden bereits früher informiert und bekannt gegeben, dass sie eine interne Untersuchung bezüglich gewisser US-Dollar- Zahlungen an von den USA sanktionierte Länder, Personen und Einheiten durchgeführt hat. Die Credit Suisse hatte im Dezember 2005 entschieden, aus den fraglichen Geschäften auszusteigen und in enger Zusammenarbeit mit den Regulatoren und den US-Behörden den in Zürich basierten Zahlungsverkehr und weitere Praktiken umfassend und unabhängig untersuchen zu lassen. Diese internen Untersuchungen sind nun abgeschlossen. Die Credit Suisse hat die Ergebnisse mit den genannten und anderen Regierungsbehörden diskutiert, unter anderem auch mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.

Die Credit Suisse will in allen Geschäftsbereichen die höchsten Standards für Integrität sowie aufsichtsrechtliche Regeln und Compliance einhalten und nimmt diese Angelegenheit daher sehr ernst. Um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern, hat die Credit Suisse ihre internen Prozesse verbessert. Namentlich hat die Bank folgende Massnahmen ergriffen:

Die Credit Suisse hat 2006 sämtliche Geschäftsbeziehungen zu OFAC-sanktionierten Parteien beendet und ihre Niederlassung in Teheran geschlossen. Die Credit Suisse hat ihre globalen Compliance-Vorkehrungen verbessert, indem die Bank unter anderem einen globalen „Sanctions Compliance Officer“ ernannt, Kompetenzzentren eingerichtet und Personen eingesetzt hat, die zuständig sind für die Koordination von Sanktionsprogrammen und deren Einhaltung überwachen. Zudem hat die Bank ihre globalen Weisungen, Verfahren sowie ihre Mitarbeiterschulungsprogramme in diesen Bereichen optimiert und überprüft diese regelmässig auf ihre Wirksamkeit.

Die Credit Suisse hat ihre internen Sanktionsfilter verbessert, welche ein- und ausgehende Transaktionen prüfen.

Die Credit Suisse hat im dritten Quartal 2009 bereits Rückstellungen für diese Angelegenheit gebildet, rechnet aber mit zusätzlichen Vorsteuerkosten von CHF 445 Mio. im laufenden Quartal. Das entspricht einer Belastung nach Steuern von rund CHF 360 Mio.

Sobald der Vergleich mit den US-Behörden abgeschlossen ist, wird die Credit Suisse weitere Informationen bekannt geben.

Über UBS Switzerland AG:
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