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Credit Suisse gibt Vergleich mit US-Behörden im Zusammenhang mit US-Dollar-Zahlungen bekannt

 

Credit Suisse, Teil des UBS-Konzerns

17.12.2009, Die Credit Suisse gibt bekannt, dass sie mit dem New York County District Attorney's Office, dem United States Department of Justice, dem Board of Governors des Federal Reserve System, der Federal Reserve Bank von New York und dem Office of Foreign Assets Control („OFAC“) einen Vergleich abgeschlossen hat.

Der Vergleich bezieht sich auf eine bereits früher bekannt gegebene Untersuchung zu US- Dollar-Zahlungen zwischen 2002 und April 2007 im Zusammenhang mit Parteien, gegen welche die USA Wirtschaftssanktionen verhängt hatten. Im Rahmen des Vergleichs hat die Credit Suisse eine Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung (Deferred Prosecution Agreement) sowie eine Vereinbarung mit dem OFAC erzielt und wird insgesamt USD 536 Mio. zahlen.

Die Credit Suisse hat über die Untersuchungen der US-Behörden bereits früher informiert und auch bekannt gegeben, dass sie eine interne Untersuchung bezüglich gewisser US-Dollar- Zahlungen an von den USA sanktionierte Länder, Personen und Einheiten durchführt. Die Credit Suisse hatte 2005 entschieden, aus den fraglichen Geschäften auszusteigen und in enger Zusammenarbeit mit den Regulatoren und den US-Behörden den in Zürich basierten Zahlungsverkehr und weitere Praktiken umfassend und unabhängig untersuchen zu lassen. Diese internen Untersuchungen sind nun abgeschlossen. Die Credit Suisse hat die Ergebnisse mit den genannten und anderen Regierungsbehörden diskutiert, unter anderem auch mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.

Die Credit Suisse will in allen Geschäftsbereichen die höchsten Standards für Integrität sowie aufsichtsrechtliche Regeln und Compliance einhalten und nimmt diese Angelegenheit daher sehr ernst. Um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern, hat die Credit Suisse ihre internen Prozesse verbessert. Namentlich hat die Bank folgende Massnahmen ergriffen:

Die Credit Suisse hat bis 2007 sämtliche Geschäftsbeziehungen zu OFAC-sanktionierten Parteien beendet. Dieser Prozess war 2006 bereits weitestgehend abgeschlossen, einschliesslich der Schliessung ihrer Niederlassung in Teheran.

Die Credit Suisse hat ihre globalen Compliance-Vorkehrungen verbessert, indem die Bank unter anderem einen globalen „Sanctions Compliance Officer“ ernannt, Kompetenzzentren eingerichtet und Personen eingesetzt hat, die zuständig sind für die Koordination von Sanktionsprogrammen und deren Einhaltung überwachen.

Zudem hat die Bank ihre globalen Weisungen, Verfahren sowie ihre Mitarbeiterschulungsprogramme in diesen Bereichen optimiert und überprüft diese regelmässig auf ihre Wirksamkeit.

Die Credit Suisse hat ihre internen Sanktionsfilter verbessert, welche ein- und ausgehende Transaktionen prüfen.

Die Behörden anerkennen ausdrücklich die rasche und umfassende Unterstützung und Zusammenarbeit der Credit Suisse in dieser Angelegenheit. Ferner anerkennen sie die detaillierte interne Untersuchung der Credit Suisse sowie ihre getroffenen Massnahmen zur künftigen Verhinderung solcher Vorfälle. Wie gestern bekannt gegeben, hat die Credit Suisse im dritten Quartal 2009 bereits Rückstellungen für diese Angelegenheit gebildet und rechnet im laufenden Quartal mit Vorsteuerkosten von CHF 445 Mio. Dies entspricht einer Belastung nach Steuern von rund CHF 360 Mio.

Über Credit Suisse, Teil des UBS-Konzerns:
Credit Suisse AG fusionierte mit UBS AG, wobei UBS AG durch die Anwendung des Schweizer Rechts sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Credit Suisse AG übernahm.

Die Unternehmenszwecke und -werte von Credit Suisse bilden das Fundament für all unser Handeln. Ein klarer Zweck und starke Werte sind die treibende Kraft hinter unseren Ambitionen und haben unseren Fortschritt über mehr als 160 Jahre hinweg unterstützt.

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