Post und Gewerkschaften einigen sich auf GAV

 

Die Schweizerische Post AG

18.12.2009, Die Post und die Gewerkschaften Kommunikation, transfair und comedia haben sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Zeitungs-Frühzustellung geeinigt. Mit dem GAV sind die Mitarbeitenden nun Teil eines sozialpartnerschaftlichen Kollektivvertrages. Dem GAV werden die rund 10‘000 Mitarbeitenden der Presto Presse-Vertriebs AG unterstellt. Presto ist eine Konzerngesellschaft der Post, in der die von Tamedia und NZZ übernommenen Frühzustellorganisationen zusammengeführt wurden. Der GAV tritt auf den 1. März 2010 in Kraft.

Mit dem GAV Presto wird die bis anhin arbeitsrechtlich wenig regulierte Zeitungs- Frühzustellung, in der die Angestellten meist nur ein bis zwei Stunden pro Tag arbeiten, neu formiert. Spürbare Verbesserungen bringt der zwischen den vier Parteien ausgehandelte GAV bei der sozialen Sicherheit für Frühzustellerinnen und Frühzusteller. So haben beispielsweise Mitarbeitende, die infolge Krankheit arbeitsunfähig sind, einen Anspruch auf 80 Prozent des Durchschnittslohnes während zwei Jahren. Auch Mitarbeitende, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten sind neu für Nichtberufsunfälle versichert. Mitarbeitende, die die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, werden zudem in die Pensionskasse Post aufgenommen.

Mitwirkung

Weiter ist die sozialpartnerschaftliche Mitwirkung bei den jährlichen Lohnmassnahmen geregelt. Der GAV wurde für eine Dauer von drei Jahren abgeschlossen, rechtzeitig vor seinem Ablauf führen die Vertragsparteien Verhandlungen zu dessen Erneuerung. Der GAV gilt für alle in der Frühzustellung tätigen Mitarbeitenden. Geschäftsleitung, Kader und das administrative Personal der Presto Presse-Vertriebs AG unterstehen nicht diesem GAV.

Über Die Schweizerische Post AG:
Die Schweizerische Post ist die zweitgrösste Arbeitgeberin des Landes und ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz der Eidgenossenschaft.

Sie hat vom Parlament im Postgesetz von 1998 den Auftrag erhalten, Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs zu versorgen. Sie soll einen angemessenen Ertrag erzielen und den Unternehmenswert steigern. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Post eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt.

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