UVEK: Zeitungszustellung durch die Post: Preise werden an Teuerung angepasst

 

Schweizerische Bundesbehörden

23.12.2009, Bern - Nächstes Jahr werden die Preise für die vergünstigte Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften lediglich an die Teuerung angepasst. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat dem Gesuch der Post um eine Erhöhung ihrer Preise für 2010 nicht stattgegeben. Bundesrat Moritz Leuenberger hatte sich vor dem Parlament dafür eingesetzt, den Grundpreis unverändert zu belassen.

Gemäss der Postgesetzgebung unterliegen die Preise für die reservierten Dienste sowie die durch das System der Presseförderung vergünstigten Preise für die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften der Genehmigung durch das UVEK. Die Post hatte das Departement ersucht, den Preis für die Zustellung von Titeln der Regional- und Lokalpresse um einen Rappen pro Exemplar und den Preis für die Zustellung von Titeln der Mitgliedschaftspresse um zwei Rappen pro Exemplar erhöhen zu dürfen. Das UVEK lehnte dieses Gesuch mit der Begründung ab, es widerspreche den Grundsätzen, die vom Parlament 2007 im Rahmen der Revision des Presseförderungssystems gutgeheissen wurden. Bundesrat Moritz Leuenberger setzte sich vor dem Parlament dafür ein, die Preiserhöhung auf die Teuerung zu begrenzen.

Mit seinem Entscheid bekräftigt das UVEK den Grundsatz, wonach sich die Erhöhung der vergünstigten Preise für die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften auf die Teuerung beschränken soll. Die Post verfügt dementsprechend über einen Erhöhungsspielraum von 2,0 %, was im Durchschnitt 0,5 Rappen pro Exemplar entspricht. Der Preisüberwacher teilt die Einschätzung des UVEK, wonach die Preiserhöhung auf den Teuerungsausgleich zu beschränken sei.

Dieser Entscheid ist für das Jahr 2010 gültig. Für 2011 kann die Post erneut eine Preiserhöhung zwecks Teuerungsausgleich beantragen. Die Frage des Tarifsystems wird bei der Prüfung des Entwurfs für ein neues Postgesetz wieder zur Debatte stehen.

Das UVEK hat im Übrigen die Preisanpassung für die Dienstleistung «OnTime Mail» (taggenaue Zustellung von Massensendungen) gutgeheissen, nicht aber für das Produkt «Betreibungsurkunde». In letzterem Fall vertrat das UVEK die Ansicht, die Preiserhöhung stehe in keinem Verhältnis zur Verbesserung der Dienstleistung.

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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