Schweiz und Frankreich verstärken Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrssicherheit |
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04.01.2010, Bern - Die Schweiz und Frankreich arbeiten im Bereich der Verkehrssicherheit künftig enger zusammen. Der Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten zwischen den zentralen Fahrzeugregisterbehörden der Schweiz und Frankreichs erfolgt - gestützt auf den bilateralen Polizeizusammenarbeitsvertrag (,Accord de Paris") - ab Anfang Januar 2010 zentralisiert und automatisiert.
Der Austausch von Daten im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten zwischen Polizeibehörden ist nichts Neues. So tauscht die Schweiz mit Deutschland bereits seit Juli 2006 in einem automatisierten Verfahren Fahrzeug- und Haltesdaten aus. Die rechtliche Grundlage dazu bildet der Polizeikooperationsvertrag von 27 April 1999 (in Kraft seit 1. März 2002). Im Sinne der Verkehrssicherheit werden auch mit anderen Staaten erfolgreich Fahrzeug- und Halterdaten ausgetauscht, vorderhand jedoch noch nicht automatisiert.
Datenschutz gewährleistet
Mit dem neuen Austauschverfahren wird das bisherige Anfrage- und Auskunftsprozedere vereinfacht und beschleunigt. Es wird weder eine neue gemeinsame Datenbank geschaffen, noch ein gegenseitiger direkter Zugriff auf die nationalen Systeme eingeräumt. Verbessert wird einzig die Art und Weise des Datenaustauschs.
Die Umsetzung des neuen Verfahrens erfolgt ab Anfang Januar 2010 auf der Basis des schweizerisch-französischen Polizeivertrages (,Accord de Paris"), dessen Erweiterung seit 1. Juli 2009 in Kraft ist. Mit dieser vertraglichen Abstützung ist auch der Datenschutz gewährleistet. Wird die Bezahlung verweigert, erlaubt der Vertrag auch die gegenseitige Hilfe bei der zwangsweisen Einziehung des Bussgeldbetrages.
Über Schweizerische Bundesbehörden:
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
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