BWO: Preisgünstiger Wohnraum dank guter Raumplanung |
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07.01.2010, Immer mehr Städte und Gemeinden sind mit dem Problem steigender Boden- und Wohnungspreise konfrontiert. In einzelnen Regionen können sich Normalverdienende den Wohnraum nicht mehr leisten. Im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) hat die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN in einer Studie aufgezeigt, wie dort das gemeinnützige, langfristig preisgünstige Wohnungsangebot mit raumplanerischen Mitteln gefördert werden kann.
Von den geprüften Massnahmen verspricht die Festlegung von Wohnanteilen für den gemeinnützigen Wohnungsbau in der kommunalen Bau- und Zonenordnung die grösste Wirkung. Demnach wird in bestimmten Zonen ein Anteil der zu erstellenden Bruttogeschossfläche für den gemeinnützigen Wohnungsbau reserviert. In der Stadt Zug haben die Stimmberechtigten im September 2009 eine entsprechende Regelung gutgeheissen. Die Gemeinde kann sich aber auch bei Neueinzonungen ein Kaufsrecht an einem bestimmten Anteil des künftigen Baulandes ausbedingen und dafür sorgen, dass auf dieser Fläche preisgünstiger Wohnraum entsteht. Sie kann diesen selber erstellen oder aber das Bauland durch Verkauf oder im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abgeben. Diese können für die Finanzierung ihrer Vorhaben auf die Wohnraumförderung des Bundes zurück greifen. Eine entsprechende Regelung kennt die Gemeinde Oberägeri im Kanton Zug.
Die Förderung über einen so genannten Ausnützungsbonus, mit dem die Erstellung gemeinnütziger Wohnungen honoriert wird, oder über eine Befreiung von einer Mehrwertabschöpfung sind weitere Massnahmen, die in der Untersuchung geprüft und beurteilt werden. Ferner wird aufgezeigt, mit welchen rechtlichen Vorgaben die Planungsabsichten langfristig sicher gestellt werden können.
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Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
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