Finma: Kommentar zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Herausgabe von Bankkundendaten an US-Behörden |
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08.01.2010, Mit Urteil vom 5. Januar 2010 bezeichnet das Bundesverwaltungsgericht die von der FINMA am 18. Februar 2009 angeordnete Herausgabe von Kundendaten an die US-Justizbehörden als rechtswidrig. Auch das Gericht anerkennt ausdrücklich die schwierige Lage, welche von der FINMA einen Entscheid verlangte. Es ist jedoch der Ansicht, die FINMA hätte diese Datenübermittlung nicht selbstständig verfügen dürfen. Wenn schon hätte sie den Bundesrat bitten müssen, dies zu tun.
Die FINMA stellt fest, dass das Gericht in seinem Urteil diese Annahmen weder prüft noch bestreitet. Vielmehr beschränkt es sich darauf festzustellen, die von der FINMA angeordnete Massnahme sei nicht rechtmässig gewesen. Die FINMA wird das Urteil sorgfältig analysieren und entscheiden, ob sie dagegen Beschwerde beim Bundesgericht erheben wird.
Über Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA:
Die FINMA bewilligt den Betrieb von der Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen, sie überwacht die Beaufsichtigten in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente sowie auf die dauernd einzuhaltenden Bewilligungsvoraussetzungen. Die FINMA spricht bei Bedarf und nach Massgabe des Gesetzes Sanktionen aus, leistet Amtshilfe und reguliert. Das heisst, sie arbeitet bei Gesetzesanpassungen und entsprechenden Verordnungen mit, erlässt Rundschreiben und – wo ermächtigt – eigene Verordnungen. Zudem ist sie für die Anerkennung von Selbstregulierungen zuständig.
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