Vontobel: Anklage bez. Kapitalerhöhung der PEH sowie Einziehungsantrag gegen Vontobel vom Bezirksgericht abgewiesen |
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20.01.2010, Das Bezirksgericht Zürich hat heute die Anklage der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen ehemalige Mitarbeiter der Bank Vontobel AG im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung der Private Equity Holding AG (PEH) im März 2000 vollumfänglich abgewiesen.
Die Vontobel-Gruppe geht davon aus, dass wegen des Urteils des Bezirksgerichts Zürich Schadenersatzforderungen bezüglich der Kapitalerhöhung der PEH gegen die Bank Vontobel AG aussichtslos sind.
Wie bereits früher mitgeteilt, hat die Vontobel-Gruppe in diesem Zusammenhang keine Rückstellungen gebildet.
Über Vontobel Holding AG:
Der Grundstein von Vontobel wurde 1924 in Zürich gelegt. Die Namenaktien der Vontobel Holding AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Ein starkes und verlässliches Fundament unseres Hauses bildet die solide Eigenkapitalausstattung und die stabile Aktionärsstruktur mit langfristig orientierten, unternehmerisch denkenden Hauptaktionären. Die Familien Vontobel verfügen über eine Mehrheit von rund 52% an Stimmen und Kapital.
Die Beziehung mit unseren Kunden und Geschäftspartnern gründet auf Leistung und Vertrauen. Ein konservatives Werte- und Risikoverständnis zeichnet uns aus. Solidität, Stabilität und Verlässlichkeit sind unser Credo.
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