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Billag ist offen für neues Finanzierungssystem für Service public bei Radio und Fernsehen

 

Billag AG

22.01.2010, Der Bundesrat kommt in einem veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass eine für alle Haushalte und Betriebe in der Schweiz obligatorische Abgabe einzuführen sei, um künftig den Service public bei Radio und Fernsehen auf zeitgemässe Art zu finanzieren. Für die Erhebung einer solchen Abgabe ist eine zentrale, spezialisierte Organisation deutlich effizienter als dezentrale Lösungen wie z.B. die Erhebung durch die Kantone zusammen mit der direkten Bundessteuer.

Der Bericht des Bundesrates war im Februar 2009 von der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) verlangt worden. Es geht um zwei Hauptfragen: Wie soll in Zukunft der Service public bei Radio und Fernsehen finanziert werden und wie sollen die Abgaben erhoben werden? Dabei wurden Alternativen zu den Empfangsgebühren geprüft. Diese sind heute zu entrichten, wenn Geräte zur Verfügung stehen, mit den Radio- und Fernsehprogramme empfangen werden können. Das sind unter gewissen Voraussetzungen auch Computer und Handys.

Ferner wurden Alternativen geprüft zum heutigen Inkassosystem durch die im Radio- und Fernsehgesetz vorgesehene Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren, Billag AG. Verschiedene Kreise fordern die Abschaffung von Billag und den Einzug der Gebühren zusammen mit der direkten Bundessteuer.

Erhebung mit direkter Bundessteuer deutlich teurer

Der Bericht zeigt klar, dass die Erhebung via direkte Bundesteuer um ein Vielfaches teuer wäre als das heutige System. Er kommt zum Schluss, dass "eine dezentrale Erhebung der Abgabe durch eine Vielzahl von Akteuren nicht annähernd so effizient und günstig sein kann wie die zentrale Erledigung dieser Arbeiten durch einen einzigen Akteur".

Die obligatorische Abgabe für alle Haushalte und Betriebe wird vor allem mit der technologischen Entwicklung begründet. Das System wird einfacher und damit günstiger, wenn nicht mehr ermittelt werden muss, ob Geräte zur Verfügung stehen, mit denen Radio- und Fernsehprogramme empfangen werden können.

Systemwechsel mit Fachwissen unterstützen

Die Erfahrung von Billag zeigt, dass es tatsächlich schwieriger geworden ist, zu kontrollieren, ob die Voraussetzungen für die Gebührenpflicht jeweils konkret erfüllt sind (z.B. Internetzugang, Software zum Abspielen von Programmen etc.). Werner Marti, ehemaliger Preisüberwacher und seit 1. Januar 2010 Präsident des Verwaltungsrats von Billag, sagt: "Ob man eine allgemeine Abgabe will, entscheidet die Politik und nicht Billag, die lediglich Auftragnehmerin ist. Wenn es der Allgemeinheit dient, stehen wir einem Systemwechsel jedoch offen gegenüber und werden ihn mit unserem Fachwissen unterstützen."

Über Billag AG:
Wir haben unsere bisherige Webseite abgestellt. Billag hat die Radio- und Fernsehgebühren im Auftrag des BAKOM bis am 31. Dezember 2018 erhoben. Dieses Mandat ist nun beendet.

Auf den 1. Januar 2019 wurde das neue Abgabesystem eingeführt. Neu ist die Serafe AG für die Haushaltsabgabe bzw. die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für die Unternehmensabgabe zuständig.

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