ZMP: Mitgliedschaft Hochdorf-Direktlieferanten erloschen |
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22.01.2010, Seit Frühjahr/Sommer 2009 liefern 63 Mitglieder ZMP ihre Milch nicht mehr statutenkonform über die ZMP ab, sondern liefern sie direkt einem anderen Abnehmer (Hochdorf-Gruppe). Diese Hochdorf-Direktlieferanten wollten für sich eine Ausnahmeregelung anstreben, um die Mitgliedschaft ZMP beibehalten zu können. Mit ihrem Vorgehen handeln diese Mitglieder willentlich gegen die grundlegendsten Interessen der Genossenschaft und verlieren damit die Mitgliedschaft ZMP.
Den Hochdorf-Direktlieferanten wurde eine Bedenkfrist bis Ende 2009 eingeräumt. Sie wurden im November 2009 in einem persönlichen Schreiben informiert und aufgefordert, dass sie der ZMP bis am 31. Dezember 2009 schriftlich bestätigen müssen, wenn sie ihre Milch ab 1. Mai 2010 wieder statutenkonform über die ZMP vermarkten wollen, damit ihre Mitgliedschaft bei der ZMP erhalten bleibt. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Milchlieferungen an die ZMP (1. Mai 2010) wurde deshalb so gesetzt, damit diese Hochdorf- Direktlieferanten ihren bestehenden Milchverkaufsvertrag mit der Hochdorf-Gruppe noch einhalten können.
Der Vorstand hat sich am 21. Januar 2010 zu einer ausserordentlichen Sitzung in dieser Angelegenheit getroffen. Er stellt fest, dass keines der 63 Mitglieder die schriftliche Bestätigung eingereicht hat und bedauert den Entscheid dieser Hochdorf-Direktlieferanten. Der Vorstand und die Geschäftsleitung sind bestrebt, dass die ZMP eine kompetente Partnerin für die Milchproduzenten in der Zentralschweiz ist. Die hohe Zustimmung zum neuen Mengenreglement an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 27. Oktober 2009 bestätigt uns, dass unsere Delegierten und Mitglieder hinter der Strategie und Mengenführung der ZMP stehen.
Zudem ist die ZMP als Genossenschaft verpflichet, gemäss Art. 854 OR die Rechtsgleichheit unter den Genossenschaftern zu wahren. Dieser Artikel verpflichtet den Vorstand ZMP gegenüber seinen anderen über 3‘800 Mitgliedern, entsprechend zu handeln. Aufgrund der Zuwiderhandlungen gegen die gültigen Statuten, gegen das Mengenreglement und damit verbunden willentlichem Verstoss gegen die grundlegendsten Interessen der Genossenschaft werden die 63 Mitglieder (Hochdorf-Direktlieferanten) gemäss Art. 5, Abs. 1, c) per 31. Dezember 2009 aus der Genossenschaft ZMP ausgeschlossen. Der Entscheid wurde diesen 63 Mitgliedern mit Schreiben vom 21. Januar 2010 mitgeteilt.
Über Genossenschaft Zentralschweizer Milchproduzenten ZMP:
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