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Zürcher Kantonalbank schliesst Übernahme der Privatinvest Bank AG ab

 

Zürcher Kantonalbank

02.02.2010, Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) schliesst die angekündigte Übernahme der Privatinvest Bank AG (PIAG) per 1. Februar 2010 formell ab. Die ZKB führt damit ihre angekündigte duale On-/ Offshore Strategie im Private Banking konsequent fort.

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) vollzieht per 1. Februar 2010 die Übernahme der Privatinvest Bank AG (PIAG) von den bisherigen Eigentümern, der Commerzbank in Frankfurt sowie der Salzburger Sparkasse. Für Sommer 2010 ist die Umfirmierung der PIAG geplant, welche alsdann unter der Marke "Zürcher Kantonalbank" auftreten wird. Mit der Übernahme der PIAG erhält die ZKB die Möglichkeit eines erleichterten Marktzutritts in den EU-Raum, wobei sie sich auf die Kernmärkte Österreich und Deutschland sowie ausgewählte zentraleuropäische Länder konzentrieren wird. Das ZKB Private Banking verfolgt damit eine duale On-/Offshore Strategie mit Standorten im In- und Ausland.

Adrian Kohler (Jahrgang 1964) wird ab 2. Februar 2010 den Posten des CEO (Sprecher des Vorstandes) der PIAG bekleiden. Adrian Kohler war nach Abschluss seines betriebswirtschaftlichen Studiums an der Universität Zürich bei einer Grossbank tätig, unter anderem während vier Jahren als Länderverantwortlicher für das Eigenkapitalmarktgeschäft in Österreich. Seit 2003 arbeitet er für die ZKB und war in den letzten fünf Jahren als Leiter Unternehmensentwicklung für die Bereiche Strategische Planung/Controlling, Corporate Finance, Strategische Kooperationen und Corporate Responsibility verantwortlich. Manfred Althammer (Jahrgang 1962), bisher CEO, wird weiter dem Vorstand angehören und für den Marktbereich Österreich zuständig sein.

Über Zürcher Kantonalbank:
Schweizer Universalbank mit AAA-Rating bietet umfassende Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Firmenkunden und Institutionelle: Anlagen, Finanzplanung, Hypotheken, Konten, Kredite, Steuern, Vorsorge und Versicherungen, Zahlungsverkehr, E-Banking und weitere.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.

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