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EVD: Bundesrat unterstützt Massnahmen der Milchbranche

 

Schweizerische Bundesbehörden

17.02.2010, Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2010 die Schlüsselelemente des dreistufigen Modelles der Branchenorganisation Milch (BO Milch) zur Mengenführung auch für Nichtmitglieder auf befristeter Basis verbindlich erklärt. Ebenfalls verbindlich erklärt wurden temporäre Abgaben für die Finanzierung von Entlastungsmassnahmen bei der Butter.

Mit seinen Beschlüssen unterstützt der Bundesrat die Bestrebungen der Branche, die Herausforderungen des Milchmarktes zu meistern.

Die BO Milch hat am 27. November 2009 sowohl ein Modell zur Mengenführung von Molkereimilch als auch die Finanzierung von befristeten Entlastungsmassnahmen bei der Butter beschlossen. Das dreistufige Modell mit Vertrags-, Börsen- und Abräumungsmilch soll dazu führen, dass eine möglichst grosse Milchmenge unter stabilen Vertragsverhältnissen auf den Markt gebracht werden kann. Milch, für die zwischen Verarbeitern und Milchlieferanten keine Verträge abgeschlossen wurden, muss über eine Börse gehandelt werden. Bei unvorhersehbaren negativen Marktentwicklungen schliesslich soll als dritte Stufe eine von der BO Milch festgelegte Milchmenge aus dem Markt genommen werden können.

Die Entlastungsmassnahmen unterstützen den Abbau der seit mehr als einem Jahr bestehenden hohen Butterlager. Zur Finanzierung der Massnahmen werden von Mai bis August 2010 von den Butterherstellern und bis Ende April 2010 bei den Milchproduzenten Beiträge erhoben.

Die BO Milch hat dem Bundesrat ein Begehren gestellt, die konkreten Umsetzungsmassnahmen zur Mengenführung bis Ende 2010 und die Finanzierung von Entlastungsmassnahmen bis längstens zum 31. August 2010 auf Nichtmitglieder auszudehnen. Der Bundesrat hat nun gestützt auf Artikel 9 des Landwirtschaftsgesetzes das Begehren gutgeheissen.

Auf Stufe der Milchproduzenten werden rund 8 Prozent, und auf Stufe der Verarbeitung rund 3 Prozent der Milchmenge von Nichtmitgliedern der BO Milch produziert oder verarbeitet. Der Einbezug der Nichtmitglieder soll die Wirksamkeit der von der Branche beschlossenen Massnahmen unterstützen.

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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