Logoregister

Swisscom nimmt mit Erleichterung Kenntnis vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

 

Swisscom AG

19.02.2010, Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Festlegung der Preise und der übrigen Bedingungen für den Zugang wie bislang dem Verhandlungsprimat unterliegt. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hatte gefordert, dass Drittanbieter von einer behördlichen Preissenkung - trotz anders lautender vertraglicher Regelung - automatisch profitieren können, als ob sie die Zugangspreise selber eingeklagt hätten (direkte Drittwirkung).

Die geltende Zugangsregulierung in der Schweiz basiert auf dem Verhandlungsprimat. Die Regelung des Netzzugangs ist also grundsätzlich Sache der Marktteilnehmer. Erst wenn sich diese vertraglich nicht einigen können, kann die ComCom auf Gesuch die strittigen Punkte, z.B. die Preise oder die Drittwirkungsklausel, festlegen. Die ComCom vertrat nach einer Praxisänderung im Oktober 2008 den Standpunkt, die von ihr festgelegten Preise würden von Gesetz wegen auch für Anbieter gelten, die gar kein Gesuch auf Preisfestsetzung eingereicht haben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass wie bislang das Verhandlungsprimat und die Vertragsfreiheit Vorrang vor behördlichen Eingriffen durch die ComCom haben. Haben sich die Parteien geeinigt, besteht keine Zuständigkeit der ComCom. Auch ist die ComCom nicht zuständig, in Verträge von Parteien, die nicht an einem Verfahren beteiligt sind, einzugreifen. Mit seinem Entscheid zur Zuständigkeit der ComCom hat das Bundesverwaltungsgericht einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet.

Die Interkonnektionsverträge für die Jahre 2000 bis 2006, die unterschiedliche Drittwirkungsregelungen enthalten, behalten somit ihre Gültigkeit, es sei denn, ein Zivilgericht würde sie als widerrechtlich qualifizieren. Seit 2007 vereinbart Swisscom mit allen Mitbewerbern für die regulierten Zugangsdienste eine Regelung, wonach diese ebenfalls von tieferen Preisen profitieren können, welche die ComCom in einem Verfahren verfügt, an dem sie nicht beteiligt sind.

Über Swisscom AG:
Swisscom ist das führende Telekommunikations- und eines der führenden IT- Unternehmen der Schweiz mit Sitz in Ittigen nahe der Hauptstadt Bern.

Swisscom ist nur in der Schweiz und Italien tätig. Beteiligungen im Ausland sind für Swisscom nach Vorgabe des Bundesrates nur möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine strategische Logik aufweisen.

In der Schweiz bietet Swisscom Privatkunden Breitbanddienste, TV, Mobilfunk und umfassende Services an. Für Geschäftskunden umfasst das Angebot Netz-, Cloud- und ICT-Dienstleistungen.

In Italien bietet Swisscom mit Fastweb Privatkunden Breitbanddienste, TV und Mobilfunk an und Geschäftskunden ein umfassendes Angebot an ICT-, Cloud- und Sicherheitsdiensten.

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp