SGB: Es braucht auch eine Pflicht der Arbeitgeber, Behinderte einzustellen |
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24.02.2010, Die „eingliederungsorientierte Rentenrevision“, die nach heutiger Vorstellung durch den Bundesrat die 6. IV-Revision prägen soll, sieht auf den ersten Blick gut aus. Der Bundesrat will dadurch innerhalb von 6 Jahren 12'500 gewichtete Renten oder 5 Prozent des gewichteten Rentenbestandes reduzieren oder aufheben und so Rentenkosten einsparen. Dazu will er den betroffenen RentenbezügerInnen auch Wiedereingliederungsmassnahmen gewähren.
Es gibt zwar Arbeitgeber, die sich heute schon freiwillig in diesem Bereich engagieren, aber leider viel zu wenige. Solange Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, Behinderte einzustellen, macht eine derartige Rentenrevision wenig Sinn. Der SGB fordert deshalb eine verbindliche, eingliederungsorientierte Quote für die Beschäftigung von Behinderten. Diese Quote soll für alle Betriebe ab 100 Beschäftigten gelten, soll mindestens 1 % betragen und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden.
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Der SGB ist auf eidgenössischer Ebene tätig. Das Schwergewicht seiner Aufgaben und Kompetenzen liegt bei der Wirtschafts-? und Sozialpolitik. In unzähligen eid genössischen Kommissionen vertritt der SGB die Arbeitnehmerinteressen, ebenfalls durch Eingaben und Vernehmlassungen an den Bundesrat und die Bundesämter. Für die Volksabstimmungen beschliesst der SGB die Parolen und führt Abstim mungskampagnen durch, lanciert selbst Initiativen und ergreift gegebenenfalls das Referendum gegen Gesetzesvorlagen.
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