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SGB: Es braucht auch eine Pflicht der Arbeitgeber, Behinderte einzustellen

 

Gewerkschaftsbund Schweiz

24.02.2010, Die „eingliederungsorientierte Rentenrevision“, die nach heutiger Vorstellung durch den Bundesrat die 6. IV-Revision prägen soll, sieht auf den ersten Blick gut aus. Der Bundesrat will dadurch innerhalb von 6 Jahren 12'500 gewichtete Renten oder 5 Prozent des gewichteten Rentenbestandes reduzieren oder aufheben und so Rentenkosten einsparen. Dazu will er den betroffenen RentenbezügerInnen auch Wiedereingliederungsmassnahmen gewähren.

Es besteht jedoch die Gefahr, dass ein grosser Teil dieser Personen die Rente verliert, aber doch keine Stelle findet, also letzten Endes gar nicht wiedereingegliedert werden kann – dies trotz kostspieliger Wiedereingliederungsmassnahmen. Diesen Personen bliebe dann nur noch die Sozialhilfe. Statt sicheren Renten erhielten sie nur noch das strikte Existenzminimum. Kosten würden nicht gespart sondern nur auf Gemeinden und Kantone abgeschoben.

Es gibt zwar Arbeitgeber, die sich heute schon freiwillig in diesem Bereich engagieren, aber leider viel zu wenige. Solange Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, Behinderte einzustellen, macht eine derartige Rentenrevision wenig Sinn. Der SGB fordert deshalb eine verbindliche, eingliederungsorientierte Quote für die Beschäftigung von Behinderten. Diese Quote soll für alle Betriebe ab 100 Beschäftigten gelten, soll mindestens 1 % betragen und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden.

Über Gewerkschaftsbund Schweiz:
Der Schwei­ze­ri­sche Ge­werk­schafts­bund SGB ist die gröss­te Ar­beit­neh­mer­or­ga­ni­sa­ti­ on der Schweiz. In ihm sind 16 Ein­zel­ge­werk­schaf­ten zu­sam­men­ge­schlos­sen, die ins­ ge­samt rund 380'000 Mit­glie­der ver­tre­ten.

Der SGB ist kon­fes­sio­nell neu­tral und par­tei­po­li­tisch un­ab­hän­gig.

Der SGB ist auf eid­ge­nös­si­scher Ebene tätig. Das Schwer­ge­wicht sei­ner Auf­ga­ben und Kom­pe­ten­zen liegt bei der Wirt­schafts-? und So­zi­al­po­li­tik. In un­zäh­li­gen eid­ ge­nös­si­schen Kom­mis­sio­nen ver­tritt der SGB die Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­sen, eben­falls durch Ein­ga­ben und Ver­nehm­las­sun­gen an den Bun­des­rat und die Bun­des­äm­ter. Für die Volks­ab­stim­mun­gen be­schliesst der SGB die Pa­ro­len und führt Ab­stim­ mungs­kam­pa­gnen durch, lan­ciert selbst In­itia­ti­ven und er­greift ge­ge­be­nen­falls das Re­fe­ren­dum gegen Ge­set­zes­vor­la­gen.

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