Schweiz hilft Chiles Erdbebenopfern |
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03.03.2010, Erst allmählich zeigt sich der genaue Umfang der schweren Erdbebenkatastrophe in Chile. Die chilenischen Behörden haben nach zusätzlichen Abklärungen am Montag entschieden, für gewisse Hilfeleistungen nachträglich internationale Hilfe anzufordern. Die Humanitäre Hilfe des Bundes hat für Soforthilfemassnahmen vorerst 300'000.- CHF bereitgestellt.
Chile verfügt über gut vorbereitete Kapazitäten für die Krisenbewältigung. Die humanitäre Hilfe des Bundes hat heute dem Wunsch der chilenischen Behörden nach Entsendung von Experten entsprochen und bietet an, vier Experten im Bereich Gebäudesicherheit und - Beurteilung zur Verfügung zu stellen.
Die Einsatzleitung der Humanitären Hilfe in Bern steht ebenfalls in engem Kontakt mit der Schweizer Botschaft in Chile. Weitere Unterstützungsformen sind Gegenstand der Abklärung.
Über Schweizerische Bundesbehörden:
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
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