Verkehrspolitisches Signal: Städte gehen gemeinsam voran! |
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26.08.2010, Bereits rund 50 Städte setzen auf die «Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität». Dies einer der Ansätze, der am Städtetag in Zürich zum Thema «Mobilität an ihren Grenzen – Neue Konzepte für die Zukunft» zur Debatte stand. Der Städteverband fordert zudem einen Verzicht auf die Sparmassnahmen des Bundes im Verkehr und einen weiterhin einfach benützbaren öffentlichen Verkehr, und er wehrt sich gegen den Trend zu Lastenverschiebungen auf die kommunale Ebene.
Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität
Eine Antwort ist die «Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität». Ursprünglich von Basel, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich erarbeitet, definiert die Charta grundlegende Ziele einer nachhaltigen städtischen Verkehrspolitik. In einer gesamtheitlichen Betrachtung setzt sie auf betriebliche Optimierungen und das Koexistenzprinzip, ohne dabei den Bau neuer Verkehrsinfrastrukturen auszuschliessen. Mehrverkehr in den Städten soll prioritär über öffentlichen sowie Fuss- und Veloverkehr aufgefangen werden.
Die «Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität» wurde bereits von 48 Städten und urbanen Gemeinden aus allen Landesteilen ratifiziert. Damit bekennt sich erstmals ein Grossteil der Schweizer Städte zu gemeinsamen verkehrspolitischen Zielen und Grundsätzen. «Ein Meilenstein städtischer Verkehrspolitik», so die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch.
Lokomotiven riskieren gebremst zu werden
Die Städte und Agglomerationen als Innovations- und Wirtschaftslokomotiven verfolgen mit Sorge den Trend, dass ihnen immer mehr Kosten und Lasten überbürdet werden. Wie der Präsident des Städteverbandes, der Aarauer Stadtammann Dr. Marcel Guignard konstatierte, «entledigt» sich insbesondere der Bund zuweilen seiner Probleme, indem er sie auf die anderen föderalen Ebenen verlagert. «Als Sanierung etikettierte Lastenverschiebungen, wie beispielsweise im Konsolidierungsprogramm 2011-13 oder in der Sozialversicherung, sind lediglich Scheinlösungen», hielt der Präsident fest.
Der Städteverband wehrt sich gegen derartige Umlagerungen, fordert den konsequenten Einbezug der Städte bei Reformen und will anhand einer wissenschaftlichen Studie, deren Resultate im Herbst zu erwarten sind, den Umfang der Lastenverschiebungen zulasten der kommunalen Ebene transparent machen.
Verkehrsfinanzierung ausreichend dotieren und mit Sorgfalt reformieren
Eine besondere Herausforderung bleibt die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen. Infrastrukturvorhaben in urbanen Gebieten haben oft einen hohen Finanzbedarf, aber meist auch ein hervorragendes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Zudem tragen leistungsfähige Infrastrukturen in Städten und Agglomerationen – den Gebieten, in denen 84 % der Wirtschaftsleistung erbracht werden – zur Konkurrenzfähigkeit des ganzen Landes bei. «Deshalb ist im Verkehrsbereich ein nominelles Budgetwachstum von jährlich mindestens 4 Prozent unabdingbar. Auf die massiven Kürzungen in der Aufgabenüberprüfung des Bundes ist zu verzichten», forderte die Direktorin des Städteverbandes, Renate Amstutz.
Der Städteverband verschliesst sich neuen Lösungsansätzen in der Verkehrsfinanzierung nicht. Sie dürfen aber die Errungenschaften des Schweizer Verkehrssystems – namentlich die einfache Benutzbarkeit und hohe Fahrplandichte des öffentlichen Verkehrs – nicht aufs Spiel setzen. Die Finanzpolitik darf die Verkehrspolitik nicht verdrängen.
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Über Schweizerischer Städteverband:
Der Schweizerische Städteverband setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Wir informieren die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bieten eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten unserer Mitglieder bilden eine weitere Facette unserer Aktivitäten. Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.
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